Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roger ist eine Softwarelösung für Zahnarztpraxen, die die Kommunikation mit Patienten und die Verwaltung von Behandlungsplänen unterstützt und um optionale Module sowie persönliche Zusatzdienstleistungen (etwa externe Rezeption und Abrechnungsunterstützung) ergänzt werden kann. Behandlung, Aufklärung, Dokumentation und Abrechnung bleiben Aufgabe und Verantwortung der Praxis; Roger unterstützt diese Tätigkeiten, ersetzt sie aber nicht. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Roger (Sanos Group AG, § 1 (12)) und dem Abonnenten als Unternehmer für den Service sowie alle gebuchten Module und Zusatzdienstleistungen.
(1) „Abonnement“ bezeichnet das vertraglich gesicherte Recht auf den Bezug der durch Roger bereitgestellten Services für eine bestimmte Zeit.
(2) „Anwendung“ bezeichnet die Software, die online auf der Webseite www.goroger.com vermarktet wird. Die Anwendung ermöglicht es dem Abonnenten und den Nutzern, Patienten zu verwalten, inklusive dazugehöriger Patienten-Kommunikation und damit einhergehender Erstellung, Bearbeitung und Sicherung von Informationen.
(3) „AGB“ bezeichnet die für die Services geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unter www.goroger.com/agb abrufbar sind.
(4) „Nutzer“ bezeichnet jede natürliche Person mit einem persönlichen Kontozugang, welche die dem Abonnenten zur Verfügung gestellten Services nutzt.
(5) „Portal“ bezeichnet den Roger Login-Bereich und Subseiten des Abonnenten.
(6) „Praxisstandort“ bezeichnet eine Arztpraxis, die rechtlich vom Abonnenten kontrolliert wird.
(7) „Service“ bezeichnet die Dienste von Roger und der Roger Anwendung, die es dem Abonnenten oder dem Nutzer ermöglichen, Patienten manuell oder automatisch vollumfänglich zu verwalten, zu versorgen und zu kontaktieren. Patienten können zugehörige Informationen abrufen und selbständig verwalten, wo von Roger vorgesehen.
(8) „Aktiver Behandler“ bezeichnet einen Zahnarzt, der unter seinem Namen Behandlungspläne mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamtwert von mindestens 15.000 EUR erstellt. Die Aktivität wird monatlich auf Basis der jeweils letzten drei (3) Kalendermonate (rollierend) bewertet; Anpassungen der Abrechnung wirken ab dem ersten Tag des Folgemonats. Eine im Angebot/Bestellformular vereinbarte Mindestanzahl aktiver Behandler bleibt unberührt. Datengrundlage sind die in der Praxisverwaltungssoftware sowie im Roger Desk verwalteten Pläne und Aktivitäten.
(9) „Nachrichtenpaket“ bezeichnet ein nach Verbrauch berechnetes Kontingent an Patientenmitteilungen, das automatisch dem jeweiligen Verbrauch entsprechend zugewiesen wird. Über die Zuweisung eines größeren Nachrichtenpakets wird der Abonnent in Textform informiert.
(10) „Roger Desk“ ist das System, das automatisch die Paketlogik steuert und Nutzeraktivitäten für die korrekte Abrechnung auswertet.
(11) „Zusatzdienstleistungen“ bezeichnet die von Roger zusätzlich zum Service nach (7) angebotenen Dienstleistungen, insbesondere externe Rezeptions- und Telefonieleistungen (Rezeptions- und Terminservice, telefonische Patientenkontakte) sowie die Unterstützung bei Abrechnung und abrechnungsnahen Verwaltungsaufgaben (ZMV-Service). Die Zusatzdienstleistungen sind nicht Bestandteil des Service im Sinne von Absatz (7).
(12) „Roger“ bezeichnet im Rahmen dieser AGB die Sanos Group AG als Anbieterin und Vertragspartnerin des Abonnenten. Die Sanos Technologies GmbH (Betrieb der Anwendung) und die Sanos Services GmbH (Erbringung der Zusatzdienstleistungen nach § 9b) werden im Auftrag der Sanos Group AG tätig. Roger darf sich zur Leistungserbringung verbundener Unternehmen und sorgfältig ausgewählter Dritter bedienen.
(1) Die Nutzung des Leistungsangebotes von Roger richtet sich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
(2) Anbieter des gesamten Angebotes ist die Sanos Group AG, Industriestrasse 44, 8304 Wallisellen, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der UID CHE-233.710.575, vertreten durch Victor Charlier (Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift). E-Mail: info@goroger.com.
(3) Betreiberin der Anwendung ist die Sanos Technologies GmbH, Münzstraße 21, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 235957 B). Die Zusatzdienstleistungen (§ 9b) erbringt die Sanos Services GmbH, Münzstraße 21, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 263107 B). Beide Gesellschaften werden vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wolff (E-Mail: info@goroger.com) und werden im Auftrag der Sanos Group AG tätig (§ 1 (12)).
(1) Roger räumt dem Abonnenten und jedem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den Service während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen Roger und dem Abonnenten wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Angebot/Bestellformular sowie die aktuelle Datenschutzerklärung geregelt (abrufbar unter: www.goroger.com/datenschutzapp). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Angebot/Bestellformular gelten die Regelungen des Angebots/Bestellformulars.
(3) Der genaue Funktionsumfang der Anwendung und des Service richtet sich nach der jeweils aktuellen Beschreibung auf der Webseite www.goroger.com. Roger kann den Funktionsumfang anpassen, soweit der vertragsgemäße Nutzungszweck dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Roger bietet darüber hinaus Funktionen zur Patientenkommunikation, optional buchbare Zusatzmodule (insbesondere das KI-Dokumentationsmodul, siehe Besondere Bedingungen für das KI-Dokumentationsmodul, sowie das Anamnese-Modul, siehe § 9c) sowie Zusatzdienstleistungen im Sinne der Begriffsbestimmungen an; für Zusatzdienstleistungen gilt ergänzend § 9b, für Factoring-Leistungen § 9d und für den digitalen Planversand § 9e. Als „Beta“, „Preview“ oder „Test“ gekennzeichnete Funktionen werden „wie besehen“ bereitgestellt; für sie bestehen keine Verfügbarkeits- oder Funktionszusagen.
(4) Der Service wird über eine Web-Applikation erbracht, die auf Servern von Roger (bzw. Servern von zugelassenen Providern für Gesundheitsdaten, die ihre Leistungen an Roger zur Verfügung stellen) betrieben wird. Für die Nutzung der Web-Applikation muss der Abonnent auf seinen Endgeräten eine von Roger zur Verfügung gestellte Software installieren, welche eine sichere Übertragung der Daten zwischen den Endgeräten und der Web-Applikation gewährleistet. Roger begleitet den Abonnenten in ausreichendem Maße bei der Installation und Schulung.
(5) Roger übernimmt Wartung und den Support der angebotenen Services. Zu diesem Zweck stellt Roger dem Nutzer Kontaktdaten im Login-Bereich des Nutzers zur Verfügung.
(6) Roger verpflichtet sich, die vom Abonnenten, einem Praxisstandort oder einem Nutzer für die Durchführung dieses Vertrages übermittelten Angaben sowie dessen Namen, Eigenschaften und Erklärungen nicht für Werbezwecke zu verwenden.
(1) Dieser Vertrag wird zwischen Roger und dem Abonnenten abgeschlossen und berechtigt den Abonnenten dazu, den Service an den im Angebot/Bestellformular genannten verbundenen Praxisstandorten zu nutzen. Der Abonnent bestätigt, dass er die rechtliche Kontrolle über sämtliche aufgeführten Praxisstandorte hat.
(2) Möchte der Abonnent nach Vertragsschluss die Services an zusätzlichen Praxisstandorten nutzen, kann er dies bei Roger beantragen. Dazu hat der Abonnent einen Antrag auf Freischaltung inkl. der Adresse des Standorts an Roger zu stellen, entweder per E-Mail oder über das Roger Portal. Bewilligt Roger den Antrag, sind diese Praxisstandorte bzw. deren Nutzer zur Nutzung des Service gemäß den hier festgelegten Bestimmungen berechtigt, mit Ausnahme der Sonderkonditionen im ursprünglichen Angebot/Bestellformular. Diese sind nicht übertragbar und gelten nur für den Abonnenten, sofern Roger sie nicht in Textform auch für einzelne Praxisstandorte zusichert. Roger ist berechtigt, die Nutzung je Praxisstandort anhand der Systemdaten zu überprüfen; für nicht gemeldete Praxisstandorte kann Roger die Vergütung ab Beginn der Nutzung zu Listenpreisen nachberechnen.
(3) Eine vertragliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Roger und dem Abonnenten. Zwischen Roger und den Nutzern, allfälligen Praxisstandorten und deren Nutzern oder Patienten besteht kein Rechtsverhältnis. Der Abonnent allein ist im Verhältnis zu den Praxisstandorten, Nutzern und Patienten verantwortlich.
(4) Der Abonnent haftet für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher und vertraglicher Bestimmungen durch die Praxisstandorte und sämtliche Nutzer. Verletzen Praxisstandorte oder Nutzer rechtliche oder vertragliche Pflichten, wird dem Abonnenten dies wie eigenes Verschulden zugerechnet; Roger kann hieraus folgende Ansprüche unmittelbar gegen den Abonnenten geltend machen.
(1) Der Vertrag beginnt am späteren der beiden folgenden Daten: (i) dem im Angebot/Bestellformular vermerkten Datum oder (ii) dem Datum der Annahme durch Roger. Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot/Bestellformular; mangels abweichender Vereinbarung beträgt sie zwölf (12) Monate.
(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von neunzig (90) Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Im Angebot/Bestellformular ausdrücklich vereinbarte abweichende Konditionen gehen vor.
(3) Die Kündigung kann per E-Mail oder, sofern dort angeboten, über das Roger Portal erfolgen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Bevor Roger als Web-Applikation genutzt werden kann, muss der Abonnent ein Programm installieren, das die sichere Übertragung der relevanten Daten (siehe Datenschutzerklärung) an Roger ermöglicht. Der Roger Support unterstützt den Nutzer bei der Installation in der Regel über Kommunikationstools wie TeamViewer und Video-Chat Anbieter.
(2) Nutzer müssen sich für die Nutzung von Roger registrieren. Die Registrierung setzt voraus, dass der Nutzer sämtliche abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig an Roger übermittelt. Im Zuge der Registrierung stimmt der Nutzer den Nutzungsvereinbarungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
(3) Roger kann den Abschluss neuer Verträge sowie die Registrierung zusätzlicher Nutzer ohne Angabe von Gründen ablehnen; Leistungspflichten aus bereits geschlossenen Verträgen bleiben davon unberührt.
(1) Der Abonnent ist dafür verantwortlich, dass die Praxisstandorte und jeder Nutzer bei der Nutzung der Services sämtliche vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrags und der AGB, behördlichen Anordnungen und geltendes Recht einhalten, insbesondere die ärztliche Berufsordnung, das Datenschutzrecht sowie das Urheberrecht. Der Abonnent informiert die Praxisstandorte und Nutzer vor der ersten Nutzung über die relevanten Bestimmungen dieses Vertrags und der AGB sowie die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes und der ärztlichen Berufsordnung.
(2) Der Abonnent ist verantwortlich dafür, auf seiner Seite sämtliche Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit Roger den Service vertragsgemäß und effizient erbringen kann und hat den angemessenen Anweisungen von Roger Folge zu leisten. Insbesondere ist er verantwortlich für die Bereitstellung der für die Nutzung der Services erforderlichen Ausstattung (z.B. Server, Computer, Telefon, Software, elektronische Kommunikationsmittel, Internet-Kommunikationskosten).
(3) Der Abonnent erlaubt Roger, Daten zum Zwecke der Einpflege in die Roger Anwendung aus dem System des Abonnenten automatisiert über eine Schnittstelle zu exportieren. Der Abonnent ist verantwortlich für die Einrichtung und den Erhalt der Funktionstüchtigkeit dieser Schnittstelle.
(4) Der Abonnent hat Roger unverzüglich über sämtliche Umstände oder Ereignisse zu informieren, welche für die Erbringung der Services relevant sind, beispielsweise bei einem Adresswechsel des Abonnenten oder wenn der Abonnent einen Fehler in der Roger Anwendung entdeckt.
(5) Der Abonnent ist selbst dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Services im Rechtsverhältnis zwischen dem Abonnenten und den einzelnen Patienten zulässig ist. Insbesondere anerkennt der Abonnent, dass er selbst dafür verantwortlich ist, allenfalls nötige Einwilligungen der Patienten einzuholen. Dies gilt auch für die digitale Erhebung von Anamnese- und sonstigen Formularangaben über das Anamnese-Modul (§ 9c).
(6) Der Abonnent ermächtigt Roger, im Namen und im Auftrag des Abonnenten auch automatisiert Nachrichten direkt an Patienten zu übermitteln. Diese Nachrichten können insbesondere Terminerinnerungen, Anamnese- und Einwilligungsbögen, Behandlungs- und Kostenpläne, Rechnungs- und Zahlungsinformationen sowie vergleichbare Informationen enthalten.
(7) Der Abonnent kann zudem regelbasierte Nachrichten mit Behandlungsangeboten, Produktempfehlungen und Prophylaxe-Zusatzangeboten im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Behandlung an Patienten versenden, sofern die hierfür erforderlichen Einwilligungen der Patienten vorliegen. Diese Einstellungen sind für den Abonnenten freiwillig.
(8) Der Abonnent stellt Roger von Ansprüchen Dritter – einschließlich Patienten, Aufsichtsbehörden, Mitbewerbern und Verbänden – frei, die auf einer im Verantwortungsbereich des Abonnenten liegenden Verletzung der Pflichten aus diesem § 7 beruhen, insbesondere auf fehlenden oder nicht nachweisbaren Einwilligungen der Patienten oder auf rechtswidrigen Inhalten der von ihm beauftragten oder konfigurierten Nachrichten; dies schließt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ein. Der Abonnent unterrichtet Roger unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
(1) Der Service darf nur durch qualifiziertes Personal des Abonnenten genutzt werden. Der Nutzer wählt/erhält persönliche Zugangsdaten und darf den Service ausschließlich mit diesen Zugangsdaten nutzen.
(2) Der Nutzer darf das Leistungsangebot nur sachgerecht nutzen. Benutzernamen und das Passwort für den Zugang sind geheim zu halten, dürfen nicht weitergegeben werden. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht ist dies Roger anzuzeigen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Angaben, die für die Bereitstellung der Leistungen benötigt werden, korrekt, umfassend und wahrheitsgemäß anzugeben.
(1) Der Abonnent trägt die Kosten für die Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Services.
(2) Zum Zeitpunkt des Vertragsstarts gelten die im Angebot/Bestellformular angegebenen Preise, sonst die bei Bestellung gültigen Listenpreise.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuer oder vergleichbarer Steuer. Diese ist vom Abonnenten zusätzlich zu entrichten. Da Roger seinen Sitz in der Schweiz hat, liegt aus Sicht des Abonnenten eine Leistungserbringung aus dem Ausland vor, auf welche der Abonnent selbst die Umsatzsteuer abrechnen muss (sog. Reverse Charge Verfahren). Der Abonnent teilt Roger seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer mit und informiert Roger unverzüglich über deren Änderung; für die zutreffende steuerliche Behandlung auf Grundlage der Angaben des Abonnenten ist der Abonnent verantwortlich.
(4) Die Vergütung des Service bemisst sich zusätzlich nach aktiven Behandlern (§ 1 (8)) und dem Nachrichtenvolumen. Als Nachrichten zählen: (i) alle ausgehenden WhatsApp-Nachrichten – eingehende WhatsApp-Nachrichten zählen nicht – sowie (ii) alle ein- und ausgehenden SMS-Nachrichten. SMS werden je Segment gezählt: Ein Segment umfasst bis zu 160 Zeichen (bei Verwendung von Sonderzeichen oder Emojis entsprechend weniger); wird eine SMS in mehrere Segmente aufgeteilt, zählt jedes gesendete oder empfangene Segment als eine Nachricht. Ob und in welchem Umfang das gebuchte Paket ein Nachrichtenkontingent enthält, ergibt sich aus dem Angebot/Bestellformular bzw. der jeweils aktuellen Produktbeschreibung; darüber hinausgehender Verbrauch wird gemäß der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
(5) Roger kann die Preise anpassen. Preisanpassungen werden dem Abonnenten mindestens vier (4) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit per E-Mail angekündigt und werden frühestens mit Beginn der darauffolgenden Vertragslaufzeit wirksam. Ist der Abonnent mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag ordentlich gemäß § 5 zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann Roger nutzungsabhängige Entgelte (insbesondere Preise für Nachrichten und Nachrichtenpakete, Kommunikationsvolumen sowie verbrauchsabhängige KI-Nutzungskontingente) mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn und soweit sich die zugrunde liegenden Bezugskosten ändern (z. B. Entgelte von Messaging-Diensten, Telekommunikations-, Rechenzentrums- oder KI-Infrastrukturanbietern). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Verbrauchs gültige Preisliste. Sinken die zugrunde liegenden Bezugskosten nachhaltig, berücksichtigt Roger dies nach denselben Maßstäben durch Preissenkungen. Erhöht Roger ein nutzungsabhängiges Entgelt innerhalb einer laufenden Vertragslaufzeit um mehr als zwanzig (20) Prozent, kann der Abonnent die betroffene nutzungsabhängige Leistung mit einer Frist von zwei (2) Wochen in Textform abbestellen. Änderungen der Preise und der Preisstruktur (einschließlich Preismodellen, Preisbestandteilen und Abrechnungslogik) richten sich ausschließlich nach diesem § 9 (5); § 16 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Die Rechnungsstellung durch Roger erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, jährlich im Voraus. Wiederkehrende Entgelte sind zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig und werden per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen; der Abonnent erteilt hierfür ein entsprechendes Mandat bzw. hinterlegt eine gültige Kreditkarte. Nutzungsabhängige Entgelte (insbesondere Nachrichtenpakete und Anpassungen nach aktiven Behandlern) werden nachschüssig mit der jeweils folgenden Rechnung abgerechnet. Der Abonnent teilt Roger Änderungen seiner Bank- oder Kreditkartendaten unverzüglich mit; eine gültige Zahlungsmethode muss vor Beginn des Abonnements hinterlegt sein.
(7) Der Abonnent kann gegen Forderungen von Roger nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von Roger nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Abonnenten nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis sowie auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen beruhen. Das Recht des Abonnenten, wegen Mängeln des Service einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt unberührt.
(8) Die Zahlungen werden durch eine Weiterleitung an externe Zahlungsdienstleister abgewickelt. Roger ist für die Zahlungsdienstleistung der externen Zahlungsdienstleister nicht verantwortlich. Für diese gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
(9) Gerät der Abonnent mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug und ist der rückständige Betrag nicht nur geringfügig, ist Roger berechtigt, nach Ankündigung in Textform (z. B. per E-Mail) mit einer Frist von sieben (7) Tagen den Service und die Zusatzdienstleistungen ganz oder teilweise zu sperren oder einzuschränken, bis sämtliche fälligen Forderungen einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Mahngebühren vollständig beglichen sind. Der Zugriff des Abonnenten auf die bereits gespeicherten Patientendaten zum Zwecke der Einsichtnahme und des Exports bleibt von der Sperrung ausgenommen. Die Sperrung stellt keine Kündigung dar; die Zahlungsverpflichtung des Abonnenten besteht für die Dauer der Sperrung unverändert fort. Weitergehende Rechte von Roger, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
(10) Bei Zahlungsverzug schuldet der Abonnent Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; Roger kann zudem angemessene Mahngebühren nach der jeweils gültigen Preisliste berechnen. Bleibt eine Forderung trotz Mahnung länger als drei (3) Monate offen, kann Roger sie an ein Inkassounternehmen übergeben und, soweit gesetzlich zulässig, an eine Auskunftei (z. B. Schufa) melden; der Abonnent wird vorab informiert.
(1) Soweit der Abonnent für die Nutzung des Service oder einer Zusatzdienstleistung ein Hardware-Gerät („Roger Box“) zur Verfügung gestellt bekommt, verbleibt dieses im Eigentum der Sanos Technologies GmbH. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an der Roger Box.
(2) Der Abonnent hat die Roger Box sorgfältig zu behandeln und ausschließlich zur Nutzung des Service oder der Zusatzdienstleistung einzusetzen. Verlust oder Beschädigung sind Roger unverzüglich anzuzeigen.
(3) Nach Beendigung des Vertrages hat der Abonnent die Roger Box innerhalb von dreißig (30) Tagen auf eigene Kosten an die von Roger benannte Adresse zurückzusenden. Erfolgt die Rückgabe trotz Aufforderung nicht innerhalb dieser Frist, ist Roger berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 300,00 zu verlangen. Dem Abonnenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Bucht der Abonnent Zusatzdienstleistungen, gelten ergänzend die Regelungen dieses § 9b sowie das jeweilige Angebot/Bestellformular; bei Widersprüchen geht das Angebot/Bestellformular vor.
(2) Die Zusatzdienstleistungen sind laufende Unterstützungsleistungen mit Dauerschuldcharakter (Dienstleistungsvertrag eigener Art). Roger schuldet deren sorgfältige Erbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Roger ist in der Wahl der Erfüllungsmittel frei und kann die Zusatzdienstleistungen durch qualifizierte menschliche Mitarbeitende, unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz oder durch eine Kombination aus beidem erbringen. Insbesondere übernimmt Roger keine Gewähr dafür, dass Abrechnungen gegenüber Patienten, Kostenträgern oder Abrechnungsstellen durchsetzbar sind oder zu einem bestimmten Abrechnungsergebnis führen. Die Zusatzdienstleistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
(3) Die fachliche, berufsrechtliche und abrechnungsrechtliche Letztverantwortung – einschließlich der Prüfung und Freigabe von Abrechnungen – verbleibt beim Abonnenten. Roger arbeitet auf Grundlage der vom Abonnenten bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Weisungen; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit ist der Abonnent verantwortlich.
(4) Die Vergütung richtet sich nach den tatsächlich geleisteten Stunden bzw. den im Angebot/Bestellformular vereinbarten Stundenpaketen. Beanstandungen einzelner Leistungen lassen die Vergütungspflicht für geleistete Stunden unberührt; Ansprüche des Abonnenten wegen Sorgfaltspflichtverletzungen richten sich nach § 13. Nicht abgerufene Stunden aus Stundenpaketen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums; eine Übertragung oder Erstattung erfolgt nicht. Über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgehender Bedarf wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet; bei dauerhaft erhöhtem Bedarf können beide Parteien eine Anpassung des Stundenkontingents verlangen. Stundensätze gelten als nutzungsabhängige Entgelte im Sinne von § 9 (5).
(5) Der Abonnent stellt sicher, dass während der im Angebot/Bestellformular vereinbarten Servicezeiten das für die Erbringung der Zusatzdienstleistung erforderliche Zugriffsgerät (insbesondere der jeweilige Praxis-PC bzw. die Roger Box) eingeschaltet, betriebsbereit, mit dem Internet verbunden und für Roger über den vereinbarten Fernzugriff (z. B. TeamViewer) erreichbar ist und dass die hierfür erforderlichen Zugangsdaten aktuell und gültig sind. Störungen, Ausfälle oder Inkompatibilitäten des Praxisverwaltungssystems oder der IT-Umgebung des Abonnenten liegen in dessen Verantwortungsbereich.
(6) Ist Roger während der vereinbarten Servicezeiten zur Erbringung der Zusatzdienstleistung bereit und in der Lage, kann die Leistung jedoch aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Abonnenten liegen (insbesondere weil das Zugriffsgerät oder die Roger Box nicht eingeschaltet, nicht angeschlossen oder nicht erreichbar ist oder weil Zugangsdaten fehlen oder ungültig sind), nicht oder nicht vollständig erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch von Roger für die hierfür vorgesehenen Stunden bzw. das betroffene Stundenkontingent unberührt. Roger lässt sich jedoch anrechnen, was infolge der unterbliebenen Leistungserbringung an Aufwendungen erspart wird. Ein Anspruch des Abonnenten auf Nachholung, Ersatzleistung oder Erstattung besteht insoweit nicht. Roger dokumentiert derartige Fälle in geeigneter Form (z. B. im Tagesprotokoll).
(7) Verzögert sich der im Angebot/Bestellformular vereinbarte Beginn der Zusatzdienstleistung, weil der Abonnent die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen (insbesondere die rechtzeitige Installation und Einrichtung der Roger Box, die Bereitstellung des Zugriffsgeräts oder die Erteilung der erforderlichen Zugänge) nicht rechtzeitig vornimmt, bleibt der ursprünglich vereinbarte Starttermin für die Berechnung der Vergütung maßgeblich; Roger ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung ab diesem Termin in Rechnung zu stellen.
(8) Die Zusatzdienstleistungen werden innerhalb der im Angebot/Bestellformular vereinbarten Servicezeiten erbracht; eine darüber hinausgehende Verfügbarkeits- oder Erreichbarkeitszusage besteht nicht. Kann Roger die Zusatzdienstleistung während der vereinbarten Servicezeiten aus von Roger zu vertretenden Gründen wiederholt nicht erbringen, erhält der Abonnent eine anteilige Gutschrift der auf die Ausfallzeiten entfallenden Vergütung; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
(9) Roger ist berechtigt, einzelne Zusatzdienstleistungen mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende ganz oder teilweise einzustellen, wenn deren Fortführung wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar ist. In diesem Fall erstattet Roger im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungszeiträume anteilig; der Abonnent kann die betroffene Zusatzdienstleistung mit Wirkung zum Einstellungszeitpunkt beenden. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.
(10) Die Zusatzdienstleistungen werden als Dienstleistung im Sinne von Absatz 2 erbracht; eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt. Das arbeitsrechtliche Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal liegt ausschließlich bei Roger bzw. dem von Roger eingesetzten verbundenen Unternehmen; der Abonnent erteilt leistungsbezogene Vorgaben ausschließlich gegenüber Roger. Setzt Roger bei telefonischen Patientenkontakten KI-Systeme ein, stellt Roger die nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gebotene Transparenz gegenüber den Gesprächspartnern sicher; der Abonnent unterstützt dies, soweit erforderlich, durch allgemeine Patienteninformationen.
(1) Bucht der Abonnent das Anamnese-Modul oder ist dieses in einem gebuchten Paket enthalten, gelten ergänzend die Regelungen dieses § 9c. Das Anamnese-Modul ermöglicht die digitale Erhebung, Übermittlung und Bereitstellung von Angaben, die Patienten selbst machen (insbesondere Anamnesebögen sowie Einwilligungs- und sonstige Praxisformulare), zur Übernahme in die Dokumentation des Abonnenten.
(2) Das Anamnese-Modul dient ausschließlich der Erhebung, Übermittlung und Dokumentation der vom Patienten selbst gemachten Angaben. Es nimmt keine medizinische Bewertung, Diagnose oder Therapieempfehlung vor, insbesondere keine automatisierte Auswertung der Angaben zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken, und ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745.
(3) Die Erhebung der Anamnese ist und bleibt Aufgabe des Behandlers. Der Abonnent stellt sicher, dass die von Patienten übermittelten Angaben vor der Behandlung durch qualifiziertes Personal gesichtet und bewertet werden und dass Angaben und Unterschriften von hierzu berechtigten Personen stammen (insbesondere bei Minderjährigen); das Anamnese-Modul ersetzt weder das Anamnesegespräch noch die ärztliche Aufklärung. Die Auswahl und inhaltliche Gestaltung der eingesetzten Fragebögen und Formulare liegt in der Verantwortung des Abonnenten. Von Roger bereitgestellte Vorlagen (insbesondere Anamnese- und Aufklärungsbögen) sind unverbindliche Muster, die der Abonnent vor dem Einsatz fachlich prüft und an seine Behandlungspraxis anpasst. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(4) Die Übernahme der erhobenen Angaben in die Patientendokumentation des Abonnenten (insbesondere das Praxisverwaltungssystem) sowie deren Aufbewahrung nach den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben obliegen dem Abonnenten. Roger speichert die Angaben nur zur Durchführung des Service; Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(1) Factoring-Leistungen (insbesondere Forderungskauf, Auszahlung, Ausfallschutz, Mahnwesen und Ratenzahlungsangebote gegenüber Patienten) erbringt ausschließlich der jeweilige Factoring-Partner von Roger. Der Vertrag hierüber kommt unmittelbar zwischen dem Abonnenten und dem Factoring-Partner zu dessen Bedingungen zustande; Roger ist nicht Vertragspartei und erbringt weder Finanzdienstleistungen noch Beratung. Roger kann den Factoring-Partner wechseln oder weitere Partner anbinden; ein Anspruch auf einen bestimmten Partner besteht nicht.
(2) Roger stellt ausschließlich die technische Anbindung bereit: Nach Freischaltung durch den Abonnenten übermittelt Roger die erforderlichen Abrechnungs- und Patientendaten automatisiert an den Factoring-Partner und zeigt Zahlungs- und Ratenoptionen in der Anwendung an. Angezeigte Konditionen beruhen auf den vom Abonnenten hinterlegten oder vom Factoring-Partner übermittelten Angaben; maßgeblich sind allein dessen Bedingungen. Roger übernimmt hierfür keine Gewähr und schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Schnittstelle. Der Abonnent stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der Patienten, insbesondere zur Forderungsabtretung und zur Datenübermittlung, vorliegen; für die Verarbeitung durch den Factoring-Partner sind Abonnent und Factoring-Partner datenschutzrechtlich verantwortlich.
(3) Richtet Roger im Auftrag des Abonnenten Zugänge zum Factoring-Partner ein oder verwahrt diese, bleibt der Abonnent deren Inhaber und für die darüber vorgenommenen Handlungen verantwortlich; Roger schuldet insoweit nur die sorgfältige Verwahrung.
(4) Für Auszahlung, Ausfallschutz, Bonitätsentscheidungen und Mahnwesen ist ausschließlich der Factoring-Partner verantwortlich. Leistungsstörungen des Factoring-Partners und Ausfälle seiner Schnittstelle berühren die Vergütungspflicht gegenüber Roger nicht. Endet der Vertrag mit Roger oder mit dem Factoring-Partner, deaktiviert Roger die Anbindung; laufende Forderungen richten sich nach dem Vertrag mit dem Factoring-Partner.
(1) Roger ermöglicht dem Abonnenten, Behandlungs- und Kostenpläne sowie sonstige Dokumente digital an Patienten zu übermitteln und über einen von Roger eingesetzten Signaturdienstleister elektronisch signieren zu lassen. Die patientenseitigen Seiten werden im Namen des Abonnenten bereitgestellt; für die Inhalte der Dokumente und die gegenüber Patienten erforderlichen Informationen (insbesondere Datenschutzhinweise) ist der Abonnent verantwortlich. Die Anzeige von Zahlungs- und Ratenoptionen richtet sich nach § 9d.
(2) Ob die elektronische Signatur für die jeweilige Vereinbarung ausreicht, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche oder gebührenrechtliche Formerfordernisse, prüft und verantwortet der Abonnent; Roger schuldet kein bestimmtes Signaturniveau, insbesondere keine qualifizierte elektronische Signatur. Der Signaturvorgang wird durch den Signaturdienstleister protokolliert; das signierte Dokument wird dem Abonnenten in der Anwendung bereitgestellt. Wird die hinterlegte Unterschrift des Behandlers über die Anwendung gesetzt, verantwortet der Abonnent die vorherige Prüfung und Freigabe durch den Behandler.
(3) Die Aufbewahrung der signierten Dokumente nach den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Übernahme in die Patientendokumentation, obliegt dem Abonnenten. Roger speichert die Dokumente nur zur Durchführung des Service; Rückgabe und Löschung richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Verfügbarkeit des Signaturdienstleisters gilt § 12.
(1) Den Parteien ist bewusst, dass es sich in aller Regel beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Service von Roger um besonders sensible Gesundheitsdaten der Patienten handelt, die zusätzlich zur DSGVO auch der ärztlichen Schweigepflicht des Abonnenten und der Nutzer unterliegen. Roger fungiert in diesem Verhältnis als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und zur Datensicherheit.
(2) Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab, abrufbar unter goroger.com/avv; dieser ist Bestandteil des Vertrages.
(3) Roger ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages einzusetzen. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist dort einsehbar.
(4) Soweit Roger oder von Roger eingesetzte Personen im Rahmen des Service oder der Zusatzdienstleistungen Zugang zu Berufsgeheimnissen im Sinne des § 203 StGB erhalten (insbesondere bei Rezeptions-, Telefonie- und ZMV-Leistungen mit Zugriff auf das Praxisverwaltungssystem), verpflichtet Roger die eingesetzten Personen – einschließlich der Mitarbeitenden verbundener Unternehmen und Unterauftragnehmer – in Textform zur Geheimhaltung und stellt die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht organisatorisch sicher. Der Abonnent verpflichtet Roger und die eingesetzten Personen hiermit zugleich als sonstige mitwirkende Personen im Sinne des § 203 Abs. 3 und 4 StGB zur Geheimhaltung.
(5) Nach Beendigung des Vertrages stellt Roger dem Abonnenten auf Anforderung innerhalb von neunzig (90) Tagen einen Export der in der Anwendung gespeicherten Daten des Abonnenten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format unentgeltlich bereit. Im Übrigen richten sich Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag; gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Abonnenten bleiben unberührt.
(1) Dem Abonnenten und den Nutzern stehen ausschließlich die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte an der Anwendung zu.
(2) Die über die Anwendung bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Datenbanken und Vorlagen) sind urheberrechtlich geschützt; die Rechte daran stehen Roger oder seinen Lizenzgebern zu.
(3) Die Inhalte der Anwendung dürfen ausschließlich für eigene Zwecke des Abonnenten im Rahmen des vertragsgemäßen Praxisbetriebs genutzt und vervielfältigt werden. Der Weiterverkauf, die Weitergabe an Dritte außerhalb des Praxisbetriebs sowie die öffentliche Zugänglichmachung sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Roger untersagt.
(1) Das Leistungsangebot steht in der Regel 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten am System oder der Datenbank durchgeführt werden. Roger wird die hieraus entstehenden möglichen Störungen möglichst gering halten. Geplante Wartungsarbeiten führt Roger, soweit möglich, außerhalb der üblichen Praxiszeiten (montags bis freitags, 07:00–20:00 Uhr) durch und kündigt sie in zumutbarer Weise an. Nicht zu vertreten hat Roger Nichtverfügbarkeiten, deren Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von Roger liegt, insbesondere Störungen des Praxisverwaltungssystems, von Diensten Dritter, der Internetverbindung oder der IT-Umgebung des Abonnenten.
(1) Roger haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsrecht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Abonnent regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Abonnenten in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung von Roger ausgeschlossen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vertragstypische, vorhersehbare Schäden im Sinne von Absatz 1 Satz 2 handelt. Roger haftet nicht für Leistungsverzögerungen und -ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder von Arbeitskämpfen. Bei Verlust von Daten haftet Roger nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Abonnenten eingetreten wäre. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
(3) Für das KI-Dokumentationsmodul gilt ergänzend und vorrangig die Haftungsregelung in Ziffer (12) der Besonderen Bedingungen für das KI-Dokumentationsmodul.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche vertraglichen und nicht-vertraglichen Ansprüche und auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen von Roger.
(1) Das Angebot von Roger richtet sich ausschließlich an Unternehmer, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB), nicht an Verbraucher.
(2) Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Abonnent, als Unternehmer zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht; ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt. Im Angebot/Bestellformular vereinbarte Regelungen bleiben unberührt.
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots/Bestellformulars durch Roger zustande (§ 5 (1)). Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Roger hat das Recht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Abonnenten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung wegen Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder vergleichbarer triftiger Gründe erforderlich ist, das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahrt und dem Abonnenten zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Entgelte sind ausgenommen; für Entgelte gilt ausschließlich § 9 (5).
(2) Eine beabsichtigte Änderung wird dem Abonnenten per E-Mail an die letzte Roger überlassene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die jeweilige Änderung wird wirksam, wenn der Abonnent ihr nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs maßgeblich. Roger weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des Schweigens gesondert hin.
(3) Widerspricht der Abonnent der Änderung innerhalb der Frist, ist Roger berechtigt, das Vertragsverhältnis insgesamt mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform zu kündigen; in diesem Fall erstattet Roger dem Abonnenten bereits im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungszeiträume anteilig. Wird das Vertragsverhältnis nach dem wirksamen Widerspruch des Abonnenten fortgesetzt, behalten die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
(1) Der Abonnent verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate danach keine Mitarbeitenden von Roger oder mit Roger verbundener Unternehmen direkt oder indirekt abzuwerben.
(2) Als Abwerben gilt insbesondere die direkte Ansprache solcher Mitarbeitenden mit dem Ziel einer Anstellung oder sonstigen Zusammenarbeit sowie die Beauftragung Dritter (z. B. Headhunter) zu diesem Zweck.
(3) Nicht als Abwerben gilt eine Einstellung aufgrund einer allgemeinen, nicht zielgerichteten Stellenausschreibung ohne vorherige aktive Ansprache durch den Abonnenten. Gleiches gilt für die Einstellung aufgrund einer Initiativbewerbung, die nicht durch eine zielgerichtete Ansprache veranlasst wurde.
(4) Für jeden schuldhaften Verstoß zahlt der Abonnent eine von Roger nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe in Höhe von höchstens 25.000 EUR je betroffenem Mitarbeitenden.
(5) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schaden angerechnet.
(1) Die Parteien bleiben selbständige Unternehmer und sind lediglich unter den Bedingungen des vorliegenden Vertrags miteinander verbunden. Der Vertrag begründet keine Gesellschaft, Partnerschaft oder Vertretungsmacht. Die Parteien vereinbaren, dass die im Informationssystem von Roger erfolgten Datenaufzeichnungen im Falle von Streitigkeiten als Beweismittel zugelassen sind.
(2) Diese Vereinbarung gibt alle Abmachungen zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abschließend wieder; die Parteien bestätigen, dass bei Vertragsschluss keine anderslautenden mündlichen Vereinbarungen bestehen. Vorbehaltlich § 9 (5) und § 16 gilt: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur durch gegenseitige Übereinkunft zwischen den Parteien möglich. Dabei reicht ein Austausch in Textform, es ist keine Unterschrift der Parteien nötig.
(3) Soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein sollte, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.
(4) Für diesen Vertrag gilt materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist die Stadt Zürich. Roger hat das Recht, den Abonnenten auch beim zuständigen Gericht dessen Sitzes bzw. Geschäftsdomizils oder bei jedem anderen gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gericht einzuklagen.
(5) Roger ist berechtigt, diesen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf ein mit Roger verbundenes Unternehmen zu übertragen; der Abonnent wird hierüber in Textform informiert. Im Übrigen bedarf die Übertragung des Vertrages auf Dritte der Zustimmung der anderen Partei.
(6) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
(1) Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung. Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB, wenn der Abonnent das KI-Dokumentationsmodul („Modul“) bucht. Das Modul umfasst die KI-gestützte, sprachbasierte Erfassung, Strukturierung und Aufbereitung zahnmedizinischer Dokumentationsinhalte, die sprachbasierte Erfassung der vom Behandler erhobenen Befunde, die Erstellung von Leistungs- und Abrechnungsvorschlägen auf Basis von BEMA und GOZ, die Unterstützung von Analogpositionen sowie die geräteübergreifende Synchronisation innerhalb der freigegebenen Systemumgebung. Das Modul wird als Windows-Applikation bereitgestellt; eine Nutzung auf iOS-/iPadOS-Geräten ist ggf. über eine Verknüpfung aus der Roger-Software möglich (Einschränkungen durch das Betriebssystem vorbehalten). Das Modul wird technisch von der Doctos GmbH, Pilotystr. 4, 80538 München, als Unterauftragnehmerin von Roger betrieben und unter der Marke Roger bereitgestellt; Vertragspartner des Abonnenten ist ausschließlich Roger. Bei Widersprüchen zwischen diesen besonderen Bedingungen und den übrigen Bestimmungen dieser AGB gehen für das Modul diese besonderen Bedingungen vor.
(2) Systemvoraussetzungen und Mitwirkung. Der Abonnent stellt auf eigene Kosten die in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen (insbesondere Betriebssystem, Hardware und Internetanbindung) sicher. Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf deren Nichterfüllung oder fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Roger.
(3) Anbindung an Praxisverwaltungssysteme (PVS). Die Übertragung von Inhalten in das PVS des Abonnenten erfolgt, soweit verfügbar, über eine direkte Schnittstelle (API) oder eine RPA-basierte Anbindung. Roger ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Kompatibilität oder Änderung des PVS oder von Schnittstellen Dritter. Eine fehlende oder eingeschränkte Lauffähigkeit der RPA-Komponente, die auf die Hardware- oder Softwareumgebung des Abonnenten zurückzuführen ist (insbesondere Betriebssystem, Version oder Konfiguration des PVS, Sicherheits- oder Virenschutzsoftware), liegt im Verantwortungsbereich des Abonnenten.
(4) Nutzungsrechte und -beschränkungen. Der Abonnent erhält am Modul ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für die berechtigten Nutzer der im Angebot/Bestellformular genannten Praxisstandorte. Sämtliche Rechte am Modul, seinen Bestandteilen und Weiterentwicklungen verbleiben bei Roger bzw. seinen Lizenzgebern. Untersagt sind insbesondere: die Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung Erforderliche hinaus, Reverse Engineering, Dekompilierung, die Umgehung von Schutzmaßnahmen, die Nutzung für rechtswidrige oder vertraglich unzulässige Zwecke sowie die Überlassung an Dritte. Rechte an kundenspezifischen Anpassungen, Konfigurationen und Weiterentwicklungen stehen ausschließlich Roger bzw. seinen Lizenzgebern zu; Roger darf diese auch für andere Kunden verwenden. Das Modul kann Open-Source-Komponenten enthalten; für diese gelten vorrangig die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen.
(5) KI-gestützte Funktionen; Prüfpflichten. Die Ergebnisse des Moduls werden automatisiert mittels künstlicher Intelligenz erzeugt und können unrichtig oder unvollständig sein. Der Abonnent stellt sicher, dass KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung durch qualifiziertes Personal auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden und dass Entscheidungen mit rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen – insbesondere die Abrechnung – nicht ohne angemessene menschliche Prüfung getroffen werden. Das Modul ist nicht für eine Nutzung bestimmt, die es zu einem Hochrisiko-KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 machen würde. Der Abonnent informiert seine Mitarbeitenden in geeigneter Weise über den Einsatz der sprachbasierten Erfassung und holt etwaig erforderliche Zustimmungen oder Betriebsvereinbarungen ein. Der Abonnent stellt ferner sicher, dass die Patienten über den Einsatz der sprachbasierten Erfassung im erforderlichen Umfang informiert werden (Art. 13, 14 DSGVO); hierfür kann er von Roger bereitgestellte Musterinformationen verwenden. Sprachaufnahmen und daraus abgeleitete personenbezogene Daten werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Eine Nutzung zu Trainingszwecken kommt nur in Betracht, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren und die Daten zuvor wirksam anonymisiert wurden; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(6) Verantwortung des Abonnenten; Freistellung. Das Modul ist ein unterstützendes Hilfsmittel. Die fachliche, medizinische, berufsrechtliche und abrechnungsrechtliche Verantwortung für die Dokumentation, die erzeugten Inhalte und deren Freigabe bzw. Übernahme in das PVS verbleibt beim Abonnenten und den verantwortlichen Behandlern; das Modul ersetzt keine fachliche Prüfung. Der Abonnent stellt Roger von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer oder aus Ziffer (5) beruhen.
(7) Datensicherung. Die regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem Abonnenten, soweit eine Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.
(8) Verfügbarkeit und Support. Roger gewährleistet für das Modul eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Routerausgang des Rechenzentrums. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern sowie Ursachen im Verantwortungsbereich des Abonnenten. Der Support erfolgt über die Roger-Supportkanäle zu den üblichen Servicezeiten.
(9) Fair Use. Den Entgelten für das Modul liegt eine durchschnittliche Nutzung von 30 Stunden Sprachaufnahme einschließlich KI-Verarbeitung je Behandler und Monat zugrunde. Überschreitet die durchschnittliche Nutzung des Abonnenten diesen Wert in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten um mehr als 50 %, ist Roger berechtigt, eine angemessene Anpassung des Entgelts für das Modul mit Wirkung für die Zukunft zu verlangen; die Parteien werden hierüber verhandeln. Kommt innerhalb eines Monats keine Einigung zustande, sind beide Parteien berechtigt, das Modul mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
(10) Sperrung, Beendigung, Datenexport. Roger ist berechtigt, den Zugang zum Modul vorübergehend zu sperren, wenn der Abonnent in Zahlungsverzug ist, konkrete Sicherheitsrisiken bestehen oder eine Sperrung gesetzlich geboten ist. Nach Beendigung des Moduls wird der Zugang deaktiviert; der Abonnent hat seine Daten zuvor zu sichern. Auf Anforderung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Beendigung stellt Roger einen Export der Moduldaten (dokumentierte Behandlungen, Liste der Behandler und Assistenzen, Analogpositionen) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format unentgeltlich bereit; für Sonderformate oder wiederholte Exporte kann Roger eine angemessene Aufwandspauschale berechnen. Anschließend werden die Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gelöscht.
(11) Weiterentwicklung und Updates. Roger ist berechtigt, das Modul weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, soweit der vertragsgemäße Nutzungszweck nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden dem Abonnenten mindestens vier (4) Wochen im Voraus angekündigt.
(12) Haftung für das Modul. § 13 gilt mit der Maßgabe, dass die Haftungshöchstgrenze nach § 13 (1) Satz 2 im Zusammenhang mit dem Modul auf die für das Modul in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte beschränkt ist. Die Verantwortung des Abonnenten nach den Ziffern (5) und (6) bleibt unberührt.