Neu
KI-Dokumentation ist da. Behandlungen dokumentieren sich fast von selbst.
Mehr erfahren
Kostenlose Vorlage

Konformitätserklärung für Zahnarztpraxen: kostenlose Vorlage

Laden Sie die Vorlage für Konformitätserklärungen gemäß MDR 2017/745 kostenlos herunter, inklusive kurzem Leitfaden. Strukturiert und sofort einsetzbar.

1

MDR-konform:die Vorlage dokumentiert die Konformität Ihrer Sonderanfertigung nach EU-Vorgabe.

2

Klare Struktur:alle nötigen Angaben zu Patientin oder Patient, Material, Hersteller und CE-Kennzeichnung auf einen Blick.

3

Direkt nutzbar:herunterladen, ausfüllen, unterschreiben lassen und archivieren.

Vorschau der Vorlage für die Konformitätserklärung

Vorlage kostenlos herunterladen

Kurz Ihre Angaben, dann erhalten Sie die Vorlage als PDF.

Wir senden Ihnen die Vorlage per E-Mail und informieren Sie gelegentlich über neue Ressourcen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Vielen Dank. Die Vorlage ist unterwegs zu Ihnen, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.
Das hat leider nicht funktioniert. Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie an sales@goroger.com.

Rechtlicher Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Je nach Kammer und Bundesland können weitere Anforderungen gelten.

Was in der Vorlage steckt

Alle Pflichtangaben

Patientin oder Patient, verordnende Person, Produktbeschreibung, Materialien, Hersteller und CE-Kennzeichnung.

Für Praxis und Labor

Geeignet für Sonderanfertigungen wie Kronen, Inlays, Prothesen und Implantatversorgungen.

Sofort einsatzbereit

Als PDF vorbereitet, ohne Registrierung in einem Tool und ohne Abo.

Konformitätserklärung in der Zahnarztpraxis, kurz erklärt

Bei individuell hergestellten Medizinprodukten wie Kronen, Inlays oder Prothesen ist eine Konformitätserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745 entspricht.

Die Erklärung muss vorliegen, bevor die Sonderanfertigung abgegeben wird, und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Sie enthält Angaben zu Patientin oder Patient, zur verordnenden Person, zum Produkt, zu den Materialien, zum Hersteller und zur CE-Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Konformitätserklärung: kurz beantwortet.

Warum brauchen Zahnarztpraxen eine Konformitätserklärung?

Bei individuell hergestellten Medizinprodukten, etwa Kronen, Inlays oder Prothesen, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen der MDR 2017/745 entspricht.

Wann muss ich eine Konformitätserklärung ausstellen?

Immer dann, wenn Sie Sonderanfertigungen für einzelne Patientinnen und Patienten herstellen oder herstellen lassen. Die Erklärung muss vor der Abgabe vorliegen und auf Verlangen vorzeigbar sein.

Was muss in der Konformitätserklärung stehen?

Angaben zur Patientin oder zum Patienten, zur verordnenden Person, eine Produktbeschreibung, die verwendeten Materialien, der Hersteller und die CE-Kennzeichnung.

Wer muss die Erklärung unterschreiben?

Der Hersteller der Sonderanfertigung. Bei Praxislaboren ist das die Praxis selbst, bei Fremdlaboren das Labor. Aufbewahren müssen Sie die Erklärung in beiden Fällen.

check_icon

In 20 Minuten mit Roger starten

Demo buchen

20 Minuten, und Sie sehen, wie Roger in Ihre Praxis passt.

Füllen Sie das Formular aus und wählen Sie direkt einen Termin. Wir zeigen Ihnen Roger live, mit Ihren Abläufen und Ihrem PVS.

Live-Demo mit echten Praxisabläufen

Ihr PVS und die Übergabe direkt geklärt

Passende Module und Services für Ihren Bedarf

Unverbindlich, kostenlos und ohne Vorbereitung

Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden, meistens schneller.

Wir verwenden Ihre Angaben, um das Gespräch vorzubereiten und mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag.