WhatsApp in der Zahnarztpraxis: DSGVO-konform nutzen
Der kostenlose Leitfaden erklärt, warum der private WhatsApp-Account in der Praxis ein Risiko ist und wie Sie den Kanal rechtssicher aufsetzen.
Rechtlich sauber:was die DSGVO für Messenger verlangt, welche Einwilligung Sie brauchen und was dokumentiert werden muss.
Praktisch nutzbar:welche Anlässe sich für WhatsApp eignen und welche besser über andere Kanäle laufen.
Kein privates Handy:so trennen Sie Praxis und Privates, ohne Erreichbarkeit zu verlieren.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Je nach Kammer und Bundesland können weitere Anforderungen gelten.
Was im Leitfaden steckt
Die Rechtslage, kurz
Warum der private Account nicht trägt, was ein Business-Zugang ändert und welche Rolle der Auftragsverarbeitungsvertrag spielt.
Aufsetzen in Schritten
Zugang einrichten, Einwilligung einholen, Zuständigkeiten im Team festlegen, Antwortzeiten definieren, Nachrichten dokumentieren.
Sofort einsatzbereit
Als PDF vorbereitet, mit Checkliste für die Umsetzung im Team.
Warum WhatsApp in der Praxis ein Thema bleibt
Patientinnen und Patienten schreiben lieber, als anzurufen, und sie schreiben dort, wo sie ohnehin sind. Viele Praxen reagieren darauf mit dem privaten Handy einer Mitarbeiterin, und genau dort beginnt das Problem: Kontakte, Nachrichten und Fotos liegen auf einem Gerät, das die Praxis nicht kontrolliert.
Lösbar ist das mit einem geschäftlichen Zugang, einer dokumentierten Einwilligung und klaren Regeln, was in eine Nachricht gehört. Der Leitfaden führt Sie durch diese Schritte, ohne juristisches Vorwissen zu verlangen.
Häufige Fragen zu WhatsApp in der Praxis
Darf eine Zahnarztpraxis WhatsApp nutzen?
Ja, unter Bedingungen. Es braucht einen geschäftlichen Zugang, eine dokumentierte Einwilligung und die Regel, dass keine Behandlungsdetails in Nachrichten stehen. Der private Account einer Mitarbeiterin erfüllt das nicht.
Was ist das Problem am privaten WhatsApp-Account?
Die Praxis verliert die Kontrolle über die Daten: Kontakte und Nachrichten liegen auf einem privaten Gerät, ein Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt, und beim Ausscheiden der Person geht die Kommunikationshistorie verloren.
Welche Einwilligung brauche ich?
Eine schriftliche Einwilligung in die Kontaktaufnahme über den Messenger, mit Zweck, Umfang und Widerrufshinweis. Eine passende Vorlage finden Sie bei den Ressourcen.
Wie löst Roger das?
Roger führt die Praxiskommunikation über einen geschäftlichen Zugang, dokumentiert Einwilligungen und schreibt Nachrichten und Terminwünsche direkt in Ihre Praxissoftware. Private Handynummern bleiben außen vor.
Passend dazu
Alle Vorlagen finden Sie in der Übersicht der Ressourcen.