Festzuschuss 2027: Welche Fristen Zahnarztpraxen bei offenen HKP jetzt beachten müssen


Für den Festzuschuss 2027 zählt bei offenen Heil- und Kostenplänen die Bewilligung durch die Krankenkasse vor dem Jahreswechsel, nicht das Datum des Plans. Dieser Leitfaden von Roger rechnet vom Stichtag rückwärts und zeigt, bis wann offene Pläne mit Zahnersatz bei der Kasse sein sollten.
Den Stichtag hat der Gesetzgeber gesetzt. Wie schnell eine Kasse im Einzelfall entscheidet, hat die Praxis nicht in der Hand. Wer die offenen Pläne jetzt nach Dringlichkeit sortiert, muss im Dezember weniger hinterhertelefonieren. Die Quellen stehen am Ende des Beitrags. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um Rechtsberatung.
Was ändert sich beim Festzuschuss 2027 für Zahnersatz?
Ab 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte: von 60 auf 50 %, von 70 auf 60 % und von 75 auf 65 %. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) mit einer Neufassung von § 55 Abs. 1 SGB V.
Die Kürzung betrifft den Zuschuss der Krankenkasse, nicht die Abrechnung des Zahnersatzes nach BEMA und GOZ. Der Zuschuss sinkt um 10 % des festgesetzten Betrags für die jeweilige Regelversorgung. Bei gleichem Befund und gleichen Kosten steigt der Eigenanteil der Patienten um diesen Betrag. Für Härtefälle nach § 55 Abs. 2 SGB V gleicht das Gesetz die Kürzung aus: Der zusätzliche Betrag steigt von 40 auf 50 %, die Regelversorgung bleibt damit weiterhin vollständig abgedeckt.
Für Ihre Praxis heißt das: Ab 2027 führt ein neu bewilligter Heil- und Kostenplan (HKP) mit Zahnersatz für Patienten ohne Härtefall zu einem höheren Eigenanteil. Pläne, die noch 2026 bewilligt werden, behalten den bisherigen Festzuschuss, sofern der Zahnersatz innerhalb von 6 Monaten eingegliedert wird.
Welche Frist gilt für die HKP-Bewilligung vor dem Jahreswechsel?
Entscheidend ist die Bewilligung durch die Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027. § 55 Abs. 6 SGB V in der Fassung ab 2027 regelt: Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gelten die bisherigen Regeln zur Höhe der Festzuschüsse weiter.
Daraus folgen drei praktische Punkte:
- Das Plandatum zählt nicht. Nach dem Wortlaut der Übergangsregel kommt es auf die Bewilligung an. Ein im September erstellter Plan, der erst im Januar bewilligt wird, fällt unter den neuen Satz. Das Datum der Einreichung oder des Behandlungsbeginns nennt die Regel ebenfalls nicht.
- Pläne, die begutachtet werden könnten, brauchen den größten Vorlauf. Läuft ein Gutachterverfahren nach dem Bundesmantelvertrag, muss die Krankenkasse innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie das rechtzeitig und mit Begründung mitteilen, und die Entscheidung kann sich über den Jahreswechsel hinaus verzögern. Pläne, die begutachtet werden könnten, sollten deshalb bis etwa 19. November eingereicht sein, besser früher. Das ist ein Planungsdatum, keine Rechtsfrist.
- Alle übrigen Pläne gehören möglichst bis Anfang Dezember zur Kasse. Ohne gutachtliche Stellungnahme muss die Kasse zügig, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Planen Sie Puffer ein und verlassen Sie sich nicht auf eine Genehmigungsfiktion.
Ob ein Plan begutachtet wird, entscheidet die Krankenkasse (Anlage 2 Nr. 6 BMV-Z). Im Zweifel sortieren Sie einen Plan in die frühere Gruppe.
Wie sieht der Countdown bis zum Jahresende aus?
Rückwärts vom Jahresende gerechnet ergeben sich vier Stationen: Liste ziehen, begutachtungsverdächtige Pläne einreichen, übrige Pläne einreichen, Bewilligungen kontrollieren. Die folgende Tabelle ordnet jeder Station ein Datum zu.
| Datum | Was in der Praxis ansteht | Warum dieses Datum |
|---|---|---|
| Jetzt (Ende Oktober 2026) | Offene HKP mit Zahnersatz aus dem PVS ziehen und nach Dringlichkeit sortieren | Ohne Liste gibt es keine Priorität |
| Bis etwa 19. November 2026 | Pläne, die begutachtet werden könnten, bei der Krankenkasse einreichen | Im Gutachterverfahren muss die Kasse innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V). Planungsdatum, keine Rechtsfrist |
| Bis Anfang Dezember 2026 | Alle übrigen Pläne einreichen, offene Rückfragen der Kasse beantworten | Ohne gutachtliche Stellungnahme gilt eine Frist von 3 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V), dazu Puffer |
| Jahresende 2026 (Silvester) | Letzter Tag für die Bewilligung durch die Krankenkasse | § 55 Abs. 6 SGB V: maßgeblich ist die Bewilligung vor dem 1. Januar 2027 |
| Ab 1. Januar 2027 | Neu bewilligte Pläne erhalten den gekürzten Festzuschuss | Neufassung von § 55 Abs. 1 SGB V |
| Innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung | Zahnersatz eingliedern, Termine früh vergeben | Zahlungsbedingung für den Festzuschuss (Anlage 2 Nr. 6 BMV-Z). Eine Bewilligung Ende Dezember reicht bis Ende Juni 2027 |
Die Termine für die Eingliederung legen Sie am besten schon fest, wenn die Bewilligung eintrifft. Das Labor braucht Vorlauf, und der Patient muss einen Termin finden, der innerhalb der Frist liegt.
Was gilt für die Eingliederung innerhalb von 6 Monaten?
Die Festzuschüsse werden nur gezahlt, wenn der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird. So regelt es der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) in Anlage 2 Nr. 6. Maßgeblich ist nach einem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München der Tag der Eingliederung, nicht der Beginn vorbereitender Behandlungen.
- Frist im Blick behalten. Notieren Sie zu jedem bewilligten Plan das Bewilligungsdatum und das Ende der 6 Monate. Ein Plan, der Ende Dezember bewilligt wird, hat sein Fristende Ende Juni 2027.
- Verlängerung rechtzeitig beantragen und schriftlich bestätigen lassen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich. Beantragen Sie sie bei der Krankenkasse, bevor die 6 Monate enden, und lassen Sie sich die Verlängerung schriftlich bestätigen. Im Streitfall muss die Praxis die Verlängerung beweisen, und eine Telefonnotiz reichte dem Sozialgericht München dafür nicht.
- Änderungen am Plan brauchen einen neuen HKP. Ändern sich Befund oder geplante Versorgung, ist der Krankenkasse zur Neufestsetzung der Festzuschüsse ein neuer HKP als Änderungsantrag vorzulegen (Anlage 2 Nr. 6 BMV-Z). Ob eine Neufestsetzung im Jahr 2027 noch unter die Übergangsregel fällt, sagt § 55 Abs. 6 SGB V nicht ausdrücklich. Wenn möglich, sollte ein bewilligter Plan deshalb nicht mehr geändert werden müssen. Lassen Sie solche Fälle im Einzelfall prüfen.
Zur Fristenkontrolle eignet sich dieselbe Liste, die Sie jetzt für die Einreichung anlegen: eine Spalte mehr, in der das Fristende steht. Wie Sie Pläne ohnehin systematisch nachverfolgen, beschreibt der Beitrag zum Nachfass-Ablauf für offene Pläne.
Wie ziehen Sie offene HKP aus dem PVS und informieren Patienten?
Sie ziehen die Liste in sechs Schritten aus Ihrem PVS und geben jedem Patienten mit offenem Plan eine sachliche Information. Die Daten bleiben dabei in Ihrem PVS, die Liste ist ein Arbeitsmittel für Ihr Team.
- Im PVS alle Heil- und Kostenpläne mit Zahnersatz filtern, die noch nicht bewilligt sind. Wie ein Plan sauber aufgebaut ist, zeigt die Anleitung zum Heil- und Kostenplan.
- Pläne bewerten: Welche könnten begutachtet werden, welche nicht, und welche sind noch gar nicht bei der Kasse?
- Pläne mit Gutachter-Risiko zuerst einreichen, bis etwa 19. November. Danach folgen die übrigen Pläne bis Anfang Dezember.
- Den Eingang jeder Einreichung dokumentieren und bei der Kasse nachfragen, wenn eine Bewilligung ausbleibt.
- Patienten mit offenem Plan sachlich informieren: Stichtag, Folgen für den Eigenanteil, Frist für die Eingliederung. Sagen Sie auch, dass die Entscheidung bei der Krankenkasse liegt.
- Bewilligte Pläne mit Fristende eintragen und Eingliederungstermine vergeben.
Bei der Patienteninformation gilt: Informieren Sie, aber üben Sie keinen Druck aus. Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer erlaubt sachangemessene Informationen und untersagt berufsrechtswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung (§ 21 MBO). Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer. Halten Sie Nachrichten zu einem offenen Plan deshalb sachlich: Stichtag nennen, Folgen erklären, Gesprächstermin anbieten. Rabatte oder Formulierungen wie „nur noch bis Silvester“ gehören nicht hinein. Ob Sie solche Nachrichten ohne gesonderte Einwilligung per E-Mail oder WhatsApp senden dürfen, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Kammer oder Ihrem Anwalt.
Wo hilft der HKP Manager bei offenen Plänen?
Der HKP Manager von Roger zeigt jeden Plan in einer Kanban-Ansicht mit dem Status erstellt, genehmigt, in Behandlung und abrechenbar. Er ersetzt weder Ihr PVS noch die Einreichung bei der Kasse, sondern sorgt dafür, dass kein offener Plan im Jahresendstress verschwindet.
- Überblick: Jedes Teammitglied sieht, welche Pläne noch offen und welche genehmigt sind, auch wenn die zuständige Person gerade nicht da ist.
- Nachfassen: Der HKP Manager erinnert Patienten automatisch per WhatsApp an offene Pläne. Der Patient kann den Plan digital ansehen und am Handy unterschreiben.
- Weniger Papier: Unterschriebene Pläne müssen nicht eingescannt werden, alles bleibt digital. Mehr dazu auf der Seite zum HKP Manager.
Wenn im Team die Zeit fehlt, kann eine externe ZMV von Roger die Abrechnung bei offenen Plänen verstärken. Den HKP Manager an Ihrem Praxisablauf zeigen wir Ihnen in der Produktvorstellung. Typische Stolpersteine bei der Abrechnung beschreibt der Beitrag Abrechnungsfehler in der Zahnarztpraxis.
Häufige Fragen
Gilt der alte Festzuschuss noch, wenn der Zahnersatz erst 2027 eingegliedert wird?
Ja, wenn die Krankenkasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat und der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird. Ändern sich Befund oder geplante Versorgung, ist ein neuer HKP zur Neufestsetzung nötig. Ob dann noch der alte Satz gilt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Wie lange hat die Krankenkasse für die HKP-Bewilligung Zeit?
Läuft ein Gutachterverfahren, muss die Krankenkasse innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang entscheiden, ohne gutachtliche Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie das begründet mitteilen. Pläne, die begutachtet werden könnten, sollten deshalb bis etwa 19. November eingereicht sein, alle anderen möglichst bis Anfang Dezember. Eine Genehmigungsfiktion sollten Sie nicht einplanen.
Wie lange nach der Bewilligung darf die Eingliederung des Zahnersatzes dauern?
Der Zahnersatz muss innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert werden (Anlage 2 Nr. 6 BMV-Z). Ohne Verlängerung wird der Festzuschuss bei einer späteren Eingliederung nicht gezahlt. Eine Verlängerung beantragen Sie bei der Krankenkasse, bevor die Frist abläuft, und lassen sich diese schriftlich bestätigen.
Zählt das Datum des Heil- und Kostenplans für den Festzuschuss?
Nein. Nach § 55 Abs. 6 SGB V entscheidet die Bewilligung durch die Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027. Die Regel nennt weder das Erstellungsdatum des Plans noch das Datum der Einreichung oder den Behandlungsbeginn.
Quellen
- Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz): Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 228, ausgegeben im Juli 2026
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: § 55 SGB V, Leistungsanspruch (Festzuschüsse, geltende Fassung bis Ende 2026), abgerufen im Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: § 13 SGB V, Kostenerstattung (Entscheidungsfristen der Krankenkasse), abgerufen im Oktober 2026
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 2: Vereinbarung über die Versorgung mit Zahnersatz, gültig ab April 2025
- Sozialgericht München, BAYERN.RECHT: Gerichtsbescheid zur Sechsmonatsfrist bei Zahnersatz, Juni 2023
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Musterberufsordnung, Wortlaut, abgerufen im Oktober 2026
- zm Zahnärztliche Mitteilungen: Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz, Juli 2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 23. Oktober 2026.

Gilt der alte Festzuschuss noch, wenn der Zahnersatz erst 2027 eingegliedert wird?
Ja, wenn die Krankenkasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat und der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird. Ändern sich Befund oder geplante Versorgung, ist ein neuer HKP zur Neufestsetzung nötig. Ob dann noch der alte Satz gilt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Wie lange hat die Krankenkasse für die HKP-Bewilligung Zeit?
Läuft ein Gutachterverfahren, muss die Krankenkasse innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang entscheiden, ohne gutachtliche Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie das begründet mitteilen. Pläne, die begutachtet werden könnten, sollten deshalb bis etwa 19. November eingereicht sein, alle anderen möglichst bis Anfang Dezember. Eine Genehmigungsfiktion sollten Sie nicht einplanen.
Wie lange nach der Bewilligung darf die Eingliederung des Zahnersatzes dauern?
Der Zahnersatz muss innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert werden (Anlage 2 Nr. 6 BMV-Z). Ohne Verlängerung wird der Festzuschuss bei einer späteren Eingliederung nicht gezahlt. Eine Verlängerung beantragen Sie bei der Krankenkasse, bevor die Frist abläuft, und lassen sich diese schriftlich bestätigen.
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Sandra Lienhardt
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