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Praxismanagement auslagern: Was externe Dienstleister in der Zahnarztpraxis übernehmen

Abrechnung, Telefon, Backoffice und Steuerung lassen sich auslagern, Behandlungs- und Personalentscheidungen nicht. Mit Übersichtstabelle, Ablauf in sieben Schritten und Checkliste für die Wahl des Dienstleisters.
23.10.2026
|
6
min.
Colin Kolmel
Colin Kolmel
Praxisinhaber und Praxismanager besprechen im Büro einer Zahnarztpraxis, welche Verwaltungsaufgaben ein externer Dienstleister übernehmen soll

Ja, eine Zahnarztpraxis kann große Teile ihres Praxismanagements an externe Dienstleister auslagern: Abrechnung, Telefon, Backoffice und die Steuerung von Zahlen und Abläufen, nicht aber Behandlungs- und Personalentscheidungen. Roger verbindet dafür Software im bestehenden PVS mit Fachkräften für Abrechnung und Rezeption und einer Praxisleitung, die mit Ihnen umsetzt.

Der Grund, warum die Frage gerade so oft gestellt wird, ist der Personalmarkt. 94 % der Zahnärzte finden kaum noch geeignetes Personal (Zi/KZBV-Stimmungsbild 2024). Wer eine Lücke im Team nicht schließen kann, gibt Aufgaben ab, statt sie liegen zu lassen. Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben sich dafür eignen, was in der Praxis bleiben sollte und wie der Start abläuft. Er ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand: 23. Oktober 2026

Was bedeutet es, das Praxismanagement auszulagern?

Praxismanagement in der Zahnarztpraxis besteht aus vier Ebenen: der wiederkehrenden Verwaltung (Termine, Recall, offene Pläne), der Abrechnung, dem Empfang mit Telefon und Postfach und der Steuerung von Zahlen, Personal und Abläufen. Auslagern heißt, dass ein externer Dienstleister festgelegte Aufgaben auf einer dieser Ebenen verlässlich erledigt, in vereinbarten Zeiten und mit nachvollziehbarer Dokumentation.

Wichtig ist der Unterschied zur Beratung. Eine Beratung analysiert und empfiehlt, die Umsetzung bleibt bei Ihrem Team. Ein Dienstleister übernimmt die Arbeit selbst. Für eine Praxis, der Personal fehlt, ist das der entscheidende Punkt: Eine Empfehlung nimmt niemandem den Anruf oder die Quartalsabrechnung ab.

Selten lohnt es sich, alles auf einmal abzugeben. Die meisten Praxen beginnen mit der Ebene, die heute am stärksten klemmt, meist Abrechnung oder Telefon, und nehmen weitere Ebenen dazu, wenn der erste Schritt läuft.

Welche Aufgaben können externe Dienstleister übernehmen?

Die folgende Übersicht zeigt je Bereich, was sich extern erledigen lässt, was in der Praxis bleibt und welches Angebot von Roger dafür passt.

BereichWas extern gehtWas in der Praxis bleibtBei Roger
AbrechnungHeil- und Kostenpläne nach BEMA und GOZ, Planabrechnung, Tageskontrolle, Monats- und Quartalsabrechnung, KZV-KorrespondenzBehandlungsdokumentation und die finale Freigabe jeder AbrechnungExterne ZMV
Telefon und EmpfangEingehende Anrufe unter dem Namen der Praxis, Terminkoordination, Fragen zu Rechnung und PlanstandDer Empfang vor Ort und die Patienten am TresenExterne Rezeption
BackofficePraxis-Postfach, ausgehende Anrufe und vereinbarte VerwaltungsaufgabenEntscheidungen über Ausnahmen und SonderfälleExterne Rezeption mit Backoffice
Wiederkehrende VerwaltungRecall, Terminbestätigung, Nachverfolgung offener Pläne, digitale AnamneseDie Einwilligung der Patienten, bei der Roger die Praxis unterstütztRoger Software im PVS
SteuerungKennzahlen aus der BWA aufbereiten, Maßnahmen priorisieren, Prozesse aufsetzen, Recruiting begleiten, Steuerberatung koordinierenEinstellungen, Kündigungen, Teamführung und jede Entscheidung über MaßnahmenPraxisleitung

Die Ebenen greifen ineinander. Die Externe ZMV arbeitet über einen gesicherten Fernzugriff direkt in Ihrem PVS, dokumentiert jede Tätigkeit im Tagesprotokoll und stimmt sich in einem festen wöchentlichen Termin mit Ihnen ab. Die Externe Rezeption nimmt Anrufe in einem festen Zeitfenster an und schickt am Ende des Tages ein Protokoll. Die Praxisleitung steuert beide Bereiche und setzt Maßnahmen gemeinsam mit Ihrem Team um. Wer nur die Abrechnung abgeben möchte, findet die Modelle im Vergleich unter Abrechnung auslagern.

Was bleibt in der Praxis?

Auslagern verschiebt Arbeit, nicht Verantwortung. Einige Aufgaben gehören deshalb immer in die Praxis, egal wie viel Sie abgeben:

  • Behandlung und Diagnose. Was medizinisch geschieht, entscheidet der Zahnarzt. Kein Dienstleister und keine Software trifft eine Behandlungsentscheidung.
  • Personalentscheidungen und Teamführung. Ein Dienstleister kann Ausschreibungen, Gespräche und Gehaltsverhandlungen begleiten. Wer eingestellt wird und wie das Team geführt wird, entscheidet die Praxis.
  • Die Freigabe der Abrechnung. Die Externe ZMV bereitet vor und rechnet ab, die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
  • Die Beziehung zu den Patienten vor Ort. Wer am Tresen steht, wird persönlich empfangen. Extern laufen Telefon, Postfach und Erinnerungen, nicht der Empfang im Wartezimmer.

Diese Grenze ist kein Mangel, sondern die Voraussetzung dafür, dass Auslagern funktioniert. Je klarer sie festgelegt ist, desto weniger Rückfragen entstehen im Alltag.

Wie läuft die Auslagerung ab?

Ein geordneter Start dauert nicht lange, wenn die Reihenfolge stimmt:

  1. Engpass bestimmen. Notieren Sie eine Woche lang, wo Zeit verloren geht, und sehen Sie sich die BWA an. Erst danach steht fest, welche Ebene Sie zuerst abgeben.
  2. Aufgaben und Grenzen schriftlich festlegen. Welche Aufgaben übernimmt der Dienstleister, in welchen Zeiten, und was ausdrücklich nicht?
  3. Datenschutz klären. Arbeitet der Dienstleister mit Patientendaten, braucht es in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO. Klären Sie außerdem, wer worauf zugreifen darf.
  4. Zugang einrichten. Am besten arbeitet der Dienstleister über einen gesicherten Fernzugriff direkt in Ihrem PVS, ohne Datenexport und ohne zweites Portal.
  5. Einarbeiten und Ansprechpartner festlegen. Ein fester Ansprechpartner lernt Ihre Abläufe, eine eingearbeitete Vertretung springt bei Urlaub oder Krankheit ein.
  6. Dokumentation und feste Termine vereinbaren. Ein Tagesprotokoll zeigt, was erledigt ist, ein fester Termin klärt offene Punkte.
  7. Nach einem Quartal prüfen. Vergleichen Sie, wo die Zeit jetzt hingeht, und entscheiden Sie, ob eine weitere Ebene dazukommt.

Wer vorher digitalisieren möchte, was ohne Menschen läuft, findet die Schritte im Leitfaden Zahnarztpraxis digitalisieren.

Worauf sollten Sie bei einem externen Dienstleister achten?

Die Unterschiede zwischen Anbietern liegen selten im Leistungskatalog, sondern in der Arbeitsweise. Diese Punkte sollten Sie vor dem Vertrag klären:

  • Arbeitsort: Arbeitet der Dienstleister in Ihrem PVS oder in einem eigenen System, in das Sie Daten exportieren müssen?
  • Kontinuität: Gibt es einen festen Ansprechpartner und eine eingearbeitete Vertretung?
  • Transparenz: Ist jede Tätigkeit dokumentiert, und können Sie den Stand jederzeit einsehen?
  • Grenzen: Steht schriftlich fest, was nicht zum Auftrag gehört?
  • Datenschutz: Liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vor, und wo werden die Daten gespeichert?
  • Entscheidungen: Bleiben Freigaben und Personalentscheidungen ausdrücklich bei Ihnen?

Bei Roger arbeiten Externe ZMV und Externe Rezeption mit derselben Software wie Ihre Praxis, und Roger speichert die Daten auf Servern in Deutschland. Die Externe ZMV gibt es zusammen mit der Roger Software und für ausgewählte PVS. Ob Ihr System dazugehört, klären wir in der Produktvorstellung.

Was kostet es, Praxismanagement auszulagern?

Der Preis hängt davon ab, welche Ebene Sie abgeben, und jede Ebene hat ein eigenes Modell. Die Externe Rezeption gibt es ab 1.500 € im Monat zzgl. MwSt. als Paket mit festem Zeitfenster, für Praxen mit bis zu 2 Behandlern. Größere Praxen erhalten ein individuelles Paket auf Anfrage. Die Externe ZMV buchen Sie nach Stunden, die Praxisleitung über ein Honorar mit Projekt- oder Tagessätzen oder über eine Umsatzbeteiligung. Die aktuellen Konditionen stehen auf der Preisseite.

Der fairste Vergleich ist nicht der Preis pro Stunde, sondern die Alternative. Bis eine Stelle in der Praxis besetzt ist, dauert es im Schnitt etwa sechs Monate (KZBV/Zi-Umfrage 2024, über ZFA, ZMF und ZMV hinweg). In dieser Zeit bleibt die Arbeit entweder liegen oder landet beim restlichen Team.

Häufige Fragen

Kann ich das Praxismanagement meiner Zahnarztpraxis an einen externen Dienstleister auslagern?

Ja. Abrechnung, Telefon, Backoffice und die Steuerung von Zahlen und Abläufen lassen sich auslagern, Behandlungs- und Personalentscheidungen nicht. Roger übernimmt das mit drei Bausteinen: Software, die wiederkehrende Verwaltung im bestehenden PVS automatisiert, Fachkräfte der Externen ZMV und der Externen Rezeption sowie eine Praxisleitung, die steuert und mit Ihrem Team umsetzt.

Welche Aufgaben bleiben beim Praxisinhaber?

Behandlung und Diagnose, Personalentscheidungen und Teamführung sowie die finale Freigabe der Abrechnung. Ein Dienstleister kann Recruiting begleiten und die Abrechnung vorbereiten, die Entscheidung trifft immer die Praxis.

Brauche ich für einen externen Dienstleister einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Arbeitet der Dienstleister mit Patientendaten, in der Regel ja. Der Vertrag regelt nach DSGVO, wie die Daten verarbeitet und geschützt werden. Lassen Sie ihn sich vor dem Start vorlegen und im Zweifel von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.

Ist externes Praxismanagement dasselbe wie eine Praxisberatung?

Nein. Eine Beratung analysiert und empfiehlt, die Umsetzung bleibt bei Ihrem Team. Externes Praxismanagement übernimmt die Arbeit selbst. Die Praxisleitung von Roger verbindet beides: Sie wertet Ihre Zahlen aus und setzt die Maßnahmen mit Ihnen um.

Kann ich das Praxismanagement meiner Zahnarztpraxis an einen externen Dienstleister auslagern?

Ja. Abrechnung, Telefon, Backoffice und die Steuerung von Zahlen und Abläufen lassen sich auslagern, Behandlungs- und Personalentscheidungen nicht. Roger übernimmt das mit drei Bausteinen: Software, die wiederkehrende Verwaltung im bestehenden PVS automatisiert, Fachkräfte der Externen ZMV und der Externen Rezeption sowie eine Praxisleitung, die steuert und mit Ihrem Team umsetzt.

Welche Aufgaben bleiben beim Praxisinhaber?

Behandlung und Diagnose, Personalentscheidungen und Teamführung sowie die finale Freigabe der Abrechnung. Ein Dienstleister kann Recruiting begleiten und die Abrechnung vorbereiten, die Entscheidung trifft immer die Praxis.

Brauche ich für einen externen Dienstleister einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Arbeitet der Dienstleister mit Patientendaten, in der Regel ja. Der Vertrag regelt nach DSGVO, wie die Daten verarbeitet und geschützt werden. Lassen Sie ihn sich vor dem Start vorlegen und im Zweifel von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.

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In der Produktvorstellung klären wir, was Software übernimmt, wo Fachkräfte einspringen und was in Ihrer Praxis bleibt.

Sandra Lienhardt

Praxisberaterin

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