Budgetdeckel 2027: Warum jetzt jede nicht abgerechnete Leistung zählt


Der Budgetdeckel begrenzt den Anstieg der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz auf die Veränderungsrate, für 2027 sind das 3,42 %, und bindet die Gesamtvergütung grundsätzlich an dieselbe Rate. Was Ihre Praxis selbst steuert, ist die Vollständigkeit ihrer Dokumentation und Abrechnung, und dabei unterstützen KI-Dokumentation und externe ZMV von Roger.
Es ist Freitagnachmittag, das Quartal geht zu Ende, und die ZMV ist seit Montag krank. Im PVS stehen Behandlungen, zu denen noch keine Leistung erfasst ist, und niemand weiß genau, wie viele es sind. Auch unter dem Deckel verteilt die KZV die Gesamtvergütung nach Art und Umfang der Leistungen der Praxen (§ 85 Abs. 4 SGB V). Was nie erfasst wurde, zählt dabei nicht mit. Die Verantwortlichkeiten sind so verteilt:
| Bereich | Wer entscheidet | Was Ihre Praxis tut |
|---|---|---|
| Obergrenze für Punktwerte und Gesamtvergütung | Gesetzgeber und Bundesministerium für Gesundheit setzen die Grenze, KZV und Krankenkassen verhandeln darunter | Kennen und einplanen, nicht beeinflussen |
| Verteilung und mögliche Rückforderungen | Ihre KZV im HVM | Die Regeln der eigenen KZV nachlesen |
| Vollständigkeit von Dokumentation und Abrechnung | Ihre Praxis | Tageskontrolle, Prüfung vor Einreichung, Vertretung |
Was bedeutet die Budgetierung 2027 für die Zahnarztpraxis?
Die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz dürfen in jedem Kalenderjahr höchstens um die Veränderungsrate steigen, die Gesamtvergütung ist grundsätzlich an dieselbe Rate gebunden. Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Rate auf 3,42 % festgestellt, der gesetzliche Abzug von einem Prozentpunkt ist darin bereits enthalten. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228), das § 85 SGB V geändert hat. Die Änderung gilt seit dem 30. Juli 2026.
Der Gesetzestext sagt, dass die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz in jedem Kalenderjahr „höchstens um die für das jeweilige Kalenderjahr nach § 71 Absatz 3 Satz 5 veröffentlichte durchschnittliche Veränderungsrate angehoben werden“ dürfen. Für die Veränderung der Gesamtvergütungen gilt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität aus § 71 SGB V, bezogen auf das Ausgabenvolumen aller vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz. § 71 SGB V lässt eine Ausnahme zu, wenn die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist. Was das im Einzelnen heißt:
| Gegenstand | Was der Gesetzestext regelt |
|---|---|
| Punktwerte | Anhebung höchstens um die Veränderungsrate, in jedem Kalenderjahr (§ 85 Abs. 2d SGB V) |
| Gesamtvergütung | Grundsätzlich dieselbe Grenze, bezogen auf das Ausgabenvolumen aller vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz (§ 85 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 71 SGB V) |
| Veränderungsrate | Stellt das Bundesministerium für Gesundheit jährlich fest und macht sie im Bundesanzeiger bekannt; für die Jahre 2027, 2028 und 2029 wird das ermittelte Ergebnis jeweils um einen Prozentpunkt verringert (§ 71 Abs. 3 SGB V) |
| Zahnersatz | Nicht von dieser Regel erfasst. Die Vergütung beim Zahnersatz wird nach § 57 SGB V bundesweit vereinbart, auch dort gilt § 71 SGB V |
| Parodontitisbehandlung | Ausdrücklich ausgenommen nur für Versicherte mit Pflegegrad oder in der Eingliederungshilfe |
| Geltung | Seit dem 30. Juli 2026, dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes |
Zur Parodontitisbehandlung sagt der Gesetzestext: Ausgenommen werden Leistungen für Versicherte, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt sind. Für die übrigen Versicherten nennt der Text die Parodontitisbehandlung in der Ausnahme nicht. Weitere ausgenommene Leistungsbereiche zählt § 85 Abs. 2d Satz 2 SGB V einzeln auf. Welche Positionen Ihrer Abrechnung darunter fallen, klärt Ihre KZV.
Zahnersatz fällt nicht unter diese Regel in § 85 SGB V. Die Vergütung der Regelversorgung beim Zahnersatz vereinbaren GKV-Spitzenverband und KZBV bundesweit nach § 57 SGB V, und auch dafür gilt § 71 SGB V. Zum Jahreswechsel ändert sich beim Zahnersatz außerdem der Festzuschuss. Das erklärt der Artikel Festzuschuss 2027: Welche Fristen Zahnarztpraxen bei offenen HKP jetzt beachten müssen. Zur Einordnung: KZBV und Bundeszahnärztekammer haben die Begrenzung im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Nach ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf trifft sie den vertragszahnärztlichen Bereich deutlich über die Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit hinaus. Das ist die Bewertung der Standesorganisationen und keine Aussage über eine einzelne Praxis.
Was ist der HVM, und was passiert bei einer Überschreitung?
Der HVM ist der Honorarverteilungsmaßstab Ihrer KZV, also die Regel, nach der sie die Gesamtvergütung auf die Praxen verteilt (§ 85 Abs. 4 SGB V). Wie sie mit einer Überschreitung der Gesamtvergütung umgeht, steht in der Regel dort und unterscheidet sich von KZV zu KZV.
Je nach HVM kann die KZV bei einer Überschreitung Honorar kürzen oder zurückfordern. So waren nach Angaben der KZV Baden-Württemberg für das Budgetjahr 2023 Honorarrückforderungen wegen Überschreitungen der Gesamtvergütungen erforderlich. Welche Beträge das für eine einzelne Praxis bedeutet, hängt von der KZV und von der eigenen Abrechnung ab, eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Praktisch heißt das: Lesen Sie den HVM Ihrer KZV, achten Sie auf deren Mitteilungen zur Budgetentwicklung und sprechen Sie bei Unklarheiten mit Ihrer KZV oder Ihrem Steuerberater. Nicht zu verwechseln ist der Budgetdeckel mit der früheren Punktwertdegression: Die gesetzliche Degression für Zahnärzte ist seit Mai 2019 abgeschafft.
Warum zählt jede nicht abgerechnete Leistung, wenn das Budget gedeckelt ist?
Weil Sie die Obergrenze nicht beeinflussen können, wohl aber, ob erbrachte Leistungen dokumentiert und richtig abgerechnet werden. Was nirgends erfasst ist, landet auch nicht in der Abrechnung.
Wichtig ist uns eine ehrliche Einordnung: Ob eine zusätzlich abgerechnete Leistung am Ende vollständig vergütet wird, hängt von der Budgetlage und dem HVM Ihrer KZV ab, und das können wir nicht für Sie beantworten. Wir versprechen deshalb keinen Mehrumsatz. Sicher ist nur, dass erbrachte Leistungen, die nie in der Abrechnung ankommen, auch bei einem gedeckelten Rahmen nicht vergütet werden. Typisch sind drei Lücken:
- Erbracht, aber nicht dokumentiert. Die Behandlung ist erfolgt, die Leistung wurde nie erfasst.
- Dokumentiert, aber nicht im PVS. Notizen, Zettel oder Sprachmemos wurden nicht übertragen.
- Im PVS, aber nicht abgerechnet. Die Leistung ist erfasst, bleibt aber im Rückstau der Quartalsabrechnung liegen oder fällt bei der Prüfung durch.
Wo im Ablauf Leistungen verloren gehen, zeigt der Artikel Leistungserfassung in der Zahnarztpraxis. Welche Fehler bei der Abrechnung selbst typisch sind, steht in Abrechnungsfehler in der Zahnarztpraxis.
Welche Checkliste verhindert nicht abgerechnete Leistungen?
Eine feste Reihenfolge, die jeden Tag und vor jeder Einreichung gleich abläuft, mit einer benannten Person je Schritt. Die folgende Liste können Sie so in Ihren Praxisablauf übernehmen:
- Tageskontrolle: Am Ende jedes Behandlungstages die Terminliste mit den erfassten Leistungen abgleichen. Jeder Termin ohne Leistung wird geklärt, solange die Behandlung noch frisch ist.
- Leistungserfassung: Leistungen am selben Tag erfassen, nicht am Quartalsende. Wer die Erfassung auf später verschiebt, verliert Details.
- Vollständigkeit der Dokumentation: Prüfen, ob zu jeder Leistung ein Eintrag existiert, der sie trägt, einschließlich Begleitleistungen und verwendetem Material.
- Offene Pläne und abgeschlossene Behandlungen: Pläne durchgehen, deren Behandlung fertig ist, und prüfen, ob sie als abrechenbar markiert und abgerechnet sind.
- Abrechnungsprüfung vor der Einreichung: Die Abrechnung vor dem Absenden auf Plausibilität und Lücken prüfen, nach Möglichkeit durch eine zweite Person.
- Vertretung: Für jeden Schritt eine Vertretung benennen, die ihn kennt und Zugriff hat.
Im Praxisalltag lässt sich daraus ein einfacher Rhythmus machen:
| Wann | Prüffrage | Wer |
|---|---|---|
| Täglich | Hat jeder Termin dieses Tages eine erfasste Leistung? | ZMV oder benannter Vertreter |
| Wöchentlich | Welche abgeschlossenen Behandlungen sind noch nicht abgerechnet? | ZMV, mit Praxismanager |
| Vor jeder Einreichung | Ist die Abrechnung vollständig und plausibel? | Zweite Person |
| Vor Urlaub und Quartalsende | Wer deckt ab, und was liegt noch offen? | Praxisinhaber und Praxismanager |
Führen Sie diese Prüflisten ausschließlich in Ihrem PVS oder im Praxisnetz. Patientennamen und Behandlungsdetails gehören nicht in E-Mails, Chats oder externe Tabellen. Wie Sie Patienten rechtzeitig vor dem Jahresende zur Kontrolle einladen, steht im Artikel Kontrolluntersuchung vor Jahresende: Warum Praxen jetzt ihren Recall prüfen sollten. Für die Abrechnung zählt: Auch jeder dieser Termine muss am Ende vollständig erfasst sein.
Wer deckt die Abrechnung ab, wenn die ZMV ausfällt?
Eine Person, die vor dem Ausfall benannt, eingewiesen und im PVS freigeschaltet wurde. Ohne Vertretung bleibt die Abrechnung liegen, bis die ZMV zurück ist.
- Eine Vertretung benennen, bevor sie gebraucht wird.
- Die Checkliste oben als schriftliche Übergabe nutzen: Was wird wann geprüft, und wo liegen die Zugänge?
- Quartalsende und Urlaube der ZMV gemeinsam im Kalender markieren.
- Entscheiden, ab wann eine externe Entlastung sinnvoller ist als Überstunden im Team.
Wenn die Stelle grundsätzlich schwer zu besetzen ist, hilft der Artikel ZMV-Fachkräftemangel: Was Praxen tun können. Welche Wege es für die Auslagerung gibt, vergleicht Abrechnung auslagern im Vergleich.
Wie unterstützen KI-Dokumentation und externe ZMV bei der Vollständigkeit?
Die KI-Dokumentation von Roger erkennt BEMA- und GOZ-Positionen und erfasst die Leistungen direkt im PVS, die externe ZMV übernimmt die laufende Kontrolle und Abrechnung. Beides ersetzt nicht die Verantwortung der Praxis für ihre Abrechnung, es nimmt dem Team Arbeit in den Schritten der Checkliste ab.
KI-Dokumentation. Sie setzt an der Quelle der Lücken an: Behandlungen werden strukturiert und standardisiert dokumentiert, und die erkannten Leistungen landen direkt im PVS statt auf Zetteln. Das betrifft die ersten beiden Lücken, erbracht aber nicht dokumentiert und dokumentiert aber nicht im PVS. Roger legt sich dabei über Ihr PVS und ersetzt es nicht. Bei einem kleinen Teil der Praxissoftware ist die direkte Übergabe eingeschränkt, ob sie bei Ihrem PVS direkt funktioniert, zeigen wir Ihnen in der Produktvorstellung. Mehr dazu auf der Seite KI-Dokumentation für Zahnarztpraxen.
Externe ZMV. Erfahrene ZMV arbeiten direkt in Ihrem PVS und übernehmen je nach Absprache Tageskontrolle, Abrechnung sowie Monats- und Quartalsabrechnung. Ihre Arbeit wird in einem Tagesprotokoll festgehalten, das Ihre Praxis einsehen kann. Fällt die zugeteilte ZMV aus, springt eine eingearbeitete Vertretung ein. Das betrifft die dritte Lücke und die Frage, wer bei Ausfall abdeckt. Die externe ZMV arbeitet mit ausgewählten Praxisverwaltungssystemen, ob Ihres dazugehört, klären wir in der Produktvorstellung. Sie gibt es nur zusammen mit der Roger-Software. Details stehen auf der Seite Externe ZMV.
Beide Angebote versprechen keinen bestimmten Mehrumsatz. Sie setzen an den Stellen an, an denen erbrachte Leistungen zwischen Behandlungsstuhl und Abrechnung verloren gehen können. Ob das in Ihrer Praxis nötig ist, sehen Sie an Ihrer eigenen Tageskontrolle: Zählen Sie eine Woche lang, wie viele Termine ohne erfasste Leistung enden.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Budgetierung beim Zahnarzt 2027?
Die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz dürfen in jedem Kalenderjahr höchstens um die Veränderungsrate steigen, für 2027 sind das 3,42 %. Die Gesamtvergütung ist grundsätzlich an dieselbe Rate gebunden. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die Änderung gilt seit dem 30. Juli 2026. Die Folgen für eine einzelne Praxis hängen von der KZV und ihrem HVM ab, eine allgemeine Aussage über den Umsatz einer Praxis ist nicht möglich.
Was ist der HVM beim Zahnarzt?
Der HVM ist der Honorarverteilungsmaßstab der KZV, nach dem sie die Gesamtvergütung auf die Praxen verteilt. In der Regel steht dort auch, wie die KZV mit einer Überschreitung der Gesamtvergütung umgeht, und das unterscheidet sich je KZV. Je nach HVM kann die KZV Honorar kürzen oder zurückfordern. Beträge für einzelne Praxen lassen sich allgemein nicht nennen, fragen Sie Ihre KZV.
Wie entwickelt sich der Punktwert beim Zahnarzt 2027?
Der Punktwert für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz darf 2027 höchstens um die Veränderungsrate steigen, das sind 3,42 %. Das ist eine Obergrenze und kein fester Wert. Welcher Punktwert bei Ihnen gilt, vereinbart Ihre KZV mit den Krankenkassen auf Landesebene im Gesamtvertrag, die Zahl für Ihre Praxis erfahren Sie von Ihrer KZV.
Was regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Zahnärzte?
Für Zahnärzte begrenzt es den Anstieg der Punktwerte für Leistungen ohne Zahnersatz auf die Veränderungsrate und bindet die Gesamtvergütung grundsätzlich an dieselbe Rate. Für 2027, 2028 und 2029 wird die Rate jeweils um einen Prozentpunkt verringert. Ausgenommen sind einzeln genannte Leistungen, darunter die Parodontitisbehandlung für Versicherte mit Pflegegrad oder in der Eingliederungshilfe. Zum 1. Januar 2027 ändert das Gesetz außerdem die Festzuschüsse für Zahnersatz, dazu gibt es einen eigenen Artikel.
Ist der Budgetdeckel dasselbe wie die Degression beim Zahnarzt?
Nein. Die gesetzliche Punktwertdegression für Zahnärzte ist seit dem 11. Mai 2019 abgeschafft, damals wurden die entsprechenden Absätze in § 85 SGB V aufgehoben. Der Budgetdeckel ist eine andere Regel: Er begrenzt den Anstieg von Punktwerten und Gesamtvergütung. Wie Ihre KZV Überschreitungen behandelt, steht in ihrem HVM.
Gilt das Budget auch für Zahnersatz und Privatleistungen?
Die Begrenzung in § 85 SGB V gilt für Leistungen ohne Zahnersatz. Die Vergütung beim Zahnersatz vereinbaren GKV-Spitzenverband und KZBV bundesweit nach § 57 SGB V, auch dafür gilt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität aus § 71 SGB V. Privatleistungen nach GOZ sind nicht Gegenstand von § 85 SGB V, die GOZ ist eine eigene Gebührenordnung. Für Zahnersatz ändert sich zum Jahreswechsel außerdem der Festzuschuss.
Quellen
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 228, ausgegeben am 29.07.2026
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 85 SGB V, Gesamtvergütung, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 71 SGB V, Beitragssatzstabilität, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 57 SGB V, Beziehungen zu Zahnärzten und Zahntechnikern, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Bekanntmachung über die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen, vom 04.09.2026
- Deutsches Ärzteblatt: Honorarverhandlungen: Ministerium legt wichtigen Indikator fest, 15.09.2026
- KZBV und Bundeszahnärztekammer: Stellungnahme zum Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, 17.06.2026
- KZV Baden-Württemberg: Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für das Budgetjahr 2023, 04.12.2024
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns: Honorarverteilungsmaßstab, abgerufen am 23.10.2026
- Bayerisches Landessozialgericht: Urteil vom 09.11.2022 zur Abschaffung der Degression
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Gebührenordnung für Zahnärzte, Anwendungsbereich, abgerufen am 23.10.2026
Wie geht es jetzt weiter? Führen Sie eine Woche lang die Tageskontrolle aus der Checkliste durch und zählen Sie, wo Leistungen fehlen. In der Produktvorstellung zeigen wir Ihnen, wie KI-Dokumentation und externe ZMV diese Schritte im Praxisalltag entlasten können.

Sehen Sie, wo in Ihrer Praxis Leistungen verloren gehen
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Sandra Lienhardt
Praxisberaterin

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