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Privatrechnungen aus 2023: Was Zahnarztpraxen vor der Verjährung am 31.12.2026 prüfen sollten

Privatrechnungen, die 2023 zugestellt wurden, verjähren in der Regel zum 31.12.2026. So prüfen Zahnarztpraxen Fälligkeit und Zustelldaten, bauen die Offene-Posten-Liste auf und klären gerichtliche Schritte rechtzeitig mit dem Anwalt.
3.11.2026
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9
min.
Colin Kolmel
Colin Kolmel
Praxismanagerin und Zahnmedizinische Fachangestellte prüfen am Tablet offene Privatrechnungen vor der Verjährung in einem hellen Praxisbüro

Privatrechnungen, die 2023 zugestellt wurden, verjähren in der Regel zum 31.12.2026, und eine Zahlungserinnerung hält diese Frist nicht an. Dieser Leitfaden von Roger zeigt Zahnarztpraxen, wie sie die Verjährung ihrer Zahnarztrechnungen jetzt prüfen und welche Forderungen sie vor den Feiertagen mit ihrem Anwalt klären sollten.

Zum Jahresende gerät leicht eine alte Privatrechnung aus dem Blick, die 2023 zugestellt und nie bezahlt wurde. Ist die Forderung verjährt, kann der Patient die Zahlung in der Regel verweigern (§ 214 BGB).

Wichtig: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Er beschreibt, was in der Regel gilt, und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch Ihren Anwalt. Stand: Oktober 2026.

FrageKurzantwortAbschnitt
Wann verjährt die Rechnung?In der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres der FälligkeitWann verjährt eine Zahnarztrechnung
Wann beginnt die Frist?Mit dem Schluss des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde. Fällig wird sie in der Regel erst mit einer Rechnung, die der GOZ entsprichtAb wann ist eine GOZ-Rechnung fällig
Hält eine Mahnung die Frist an?In der Regel neinHält eine Mahnung die Verjährung auf
Was hält die Frist an?Vor allem gerichtliche Schritte, über Ihren Anwalt oder unseren Factoring-PartnerWelche Schritte stoppen die Verjährung
Was tun Sie jetzt?Liste aufbauen, Zustelldaten prüfen, früh entscheidenOffene-Posten-Liste für 2023

Wann verjährt eine Zahnarztrechnung aus 2023?

In der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde. Privatrechnungen, die 2023 zugestellt wurden, verjähren damit in der Regel zum 31.12.2026.

Das ist die regelmäßige Verjährungsfrist des BGB, die auch für Honorarforderungen gilt (§ 195 BGB). Sie beginnt nicht am Rechnungsdatum, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Entstanden ist eine Honorarforderung in der Regel mit ihrer Fälligkeit. Ein fiktives Beispiel: Eine Privatrechnung, die im Mai 2023 zugestellt wurde, verjährt in der Regel mit Ablauf des 31.12.2026. Eine Rechnung, die im Dezember 2023 zugestellt wurde, ebenfalls. Eine Rechnung, die im Januar 2024 zugestellt wurde, verjährt dagegen in der Regel erst mit Ablauf des 31.12.2027.

Deshalb ist der Jahreswechsel der Stichtag, nicht der Tag, an dem die Rechnung drei Jahre alt wird. Im Einzelfall kann die Frist abweichen, zum Beispiel wenn über die Forderung verhandelt wurde (§ 203 BGB). Das prüft Ihr Anwalt.

Ab wann ist eine GOZ-Rechnung überhaupt fällig?

Eine Privatrechnung wird in der Regel erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen, meist dem Patienten, eine Rechnung erteilt wurde, die den Anforderungen der GOZ entspricht (§ 10 Abs. 1 GOZ). Ohne diese Voraussetzung ist der Beginn der Frist unsicher.

In die Rechnung gehören nach der GOZ unter anderem das Datum der Leistung, Nummer und Bezeichnung jeder berechneten Leistung mit dem behandelten Zahn, der Betrag und der Steigerungssatz (§ 10 Abs. 2 GOZ). Überschreitet eine Gebühr den Schwellenwert, muss sie schriftlich begründet werden (§ 10 Abs. 3 GOZ). Fehlt etwas davon, kann die Rechnung formal mangelhaft sein.

Eine formal mangelhafte Rechnung ist möglicherweise noch gar nicht fällig, die Frist hätte dann noch nicht begonnen. Inhaltliche Fehler einer formal korrekten Rechnung ändern an der Fälligkeit dagegen in der Regel nichts (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2006 zur GOÄ). Verlassen Sie sich nicht auf einen späteren Fristbeginn. Ob und wann die Frist bei einer nachgebesserten Rechnung beginnt, ist eine Frage für Ihren Anwalt. Prüfen Sie daher bei jeder offenen Rechnung zwei Dinge: War sie formal vollständig, und können Sie belegen, wann sie beim Patienten ankam? Im Streitfall kann es darauf ankommen, dass die Praxis den Zugang der Rechnung nachweisen kann. Wie Sie Fehler in der Rechnungsstellung grundsätzlich vermeiden, lesen Sie im Beitrag Typische Abrechnungsfehler in der Zahnarztpraxis.

Hält eine Mahnung die Verjährung einer Privatrechnung auf?

Nein. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung per Brief, E-Mail oder Telefon hält die Verjährung in der Regel nicht auf. Das BGB nennt sie nicht unter den Schritten, die die Verjährung hemmen (§ 204 BGB).

Eine Mahnung ist trotzdem sinnvoll: Sie erinnert den Patienten und dokumentiert, dass die Praxis die Forderung verfolgt. Verlängern kann sie die Frist in der Regel nicht.

Notieren Sie deshalb in Ihrer Liste nicht nur, ob erinnert wurde, sondern wann die Frist in der Regel endet. Eine Erinnerung im November ersetzt keinen Schritt, der die Frist wirklich anhält.

Welche Schritte stoppen die Verjährung, und wer übernimmt sie?

Vor allem gerichtliche Schritte, also ein Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren oder eine Klage (§ 204 BGB). Gerichtliche Schritte übernehmen Ihr Anwalt oder unser Factoring-Partner, nicht Roger.

Drei Punkte sollten Sie vor der Entscheidung kennen:

  • Der Antrag muss stimmen. Nach dem Bundesgerichtshof hemmt ein Mahnbescheid die Verjährung nur, wenn der Patient aus der Bezeichnung des Anspruchs erkennen kann, woraus die Praxis ihn herleitet. Ist die Forderung zu ungenau bezeichnet, kann die Hemmung ausbleiben.
  • Eingang oder Zustellung bis zum Jahresende? Die Hemmung wirkt schon ab dem Eingang des Antrags bei Gericht, wenn der Mahnbescheid danach demnächst zugestellt wird (§ 167 ZPO). Ob das in Ihrem Fall gelingt, hängt vom Einzelfall ab. Das klärt Ihr Anwalt.
  • Zeit einplanen. Je früher die Unterlagen vollständig beim Anwalt oder bei unserem Factoring-Partner liegen, desto weniger kommt es auf diese Frage an.

Roger beantragt keine Mahnbescheide, führt keine gerichtlichen Verfahren und berät nicht rechtlich. Factoring ist kein Roger-Service. Wenn Ihre Praxis mit unserem Factoring-Partner arbeitet, regelt der Vertrag zwischen Praxis und Partner, welche Schritte der Partner übernimmt. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Wie bauen Sie die Offene-Posten-Liste für 2023 auf?

Mit einem Auszug aller unbezahlten Privatrechnungen aus 2023 aus Ihrem PVS, die Sie nach Zustelldatum, Rechnungsform und Mahnstand prüfen. So sehen Sie, welche Forderungen vor dem 31.12.2026 Aufmerksamkeit brauchen.

  1. Alle offenen Privatrechnungen mit Zustell- oder Rechnungsdatum 2023 aus dem PVS ziehen.
  2. Je Rechnung das Zustelldatum prüfen: Wann und auf welchem Weg wurde die Rechnung versandt, und gibt es einen Beleg?
  3. Die Rechnung formal prüfen: War sie nach den Anforderungen der GOZ vollständig?
  4. Den Mahnstand notieren: Zahlungserinnerung, Mahnung, Absprachen, Reaktion des Patienten.
  5. Früh entscheiden, welche Forderungen gerichtlich gesichert werden sollen, und diese Fälle zuerst sortieren.
  6. Die Fälle an Ihren Anwalt oder unseren Factoring-Partner geben und genug Zeit vor den Feiertagen lassen.

Als Planungshilfe, nicht als Rechtsfrist: Die Liste steht am besten bis Mitte November, die Entscheidung über die Fälle bis Anfang Dezember, und die Übergabe sollte vor Weihnachten erfolgt sein. Planen Sie dabei Urlaubszeiten in der Kanzlei und im eigenen Team zwischen den Feiertagen ein.

Die Liste enthält Patientendaten. Lassen Sie sie im PVS oder in der Praxis und geben Sie sie nur an Berechtigte weiter. Für die Übermittlung von Daten an Dritte zur Abrechnung, etwa an einen Factoring-Partner, verlangt die GOZ eine schriftliche Einwilligung des Patienten (§ 10 Abs. 6 GOZ). Klären Sie mit Ihrem Anwalt, in welcher Form Daten für gerichtliche Schritte weitergegeben werden dürfen.

RolleAufgaben bis Mitte Dezember
InhaberFälle freigeben, entscheiden, was gesichert wird, Anwalt beauftragen
Abrechnung (ZMV)Liste aus dem PVS ziehen, Zustelldaten und Rechnungsform prüfen, Mahnstand notieren
PraxismanagerZeitplan mit dem Anwalt abstimmen, Vertretung über die Feiertage festlegen
EmpfangRückfragen von Patienten zu offenen Rechnungen an die Abrechnung weitergeben

Wer die Abrechnung im Blick behalten will, findet in Leistungserfassung in der Zahnarztpraxis weitere Hebel, damit erbrachte Leistungen überhaupt in einer Rechnung landen. Weitere Fristen zum Jahresende finden Sie im Beitrag zum Festzuschuss 2027, und wie die Abrechnung 2027 unter dem Budgetdeckel zählt, zeigt der Artikel zum Budgetdeckel 2027.

Wie unterstützt eine externe ZMV bei der Fristenprüfung?

Eine externe ZMV von Roger arbeitet direkt im PVS Ihrer Praxis und kümmert sich um Abrechnungsarbeit, die im Team liegen geblieben ist. Sie kann die Arbeit an der Offene-Posten-Liste entlasten, ersetzt aber keinen Anwalt.

Sie arbeitet wie ein Kollege vor Ort, nur aus der Ferne, und dokumentiert ihre Arbeit täglich in einem Protokoll, das Sie einsehen können. Fällt Ihre zugeteilte ZMV aus oder ist im Urlaub, übernimmt eine eingearbeitete Vertretung. Mehr dazu auf der Seite Externe Abrechnung für Zahnärzte und im Beitrag Fachkräftemangel bei der ZMV.

Die externe ZMV gibt es für Praxen, die mit Roger arbeiten. Sie berät nicht rechtlich und stellt keine gerichtlichen Anträge. Gerichtliche Schritte bleiben bei Ihrem Anwalt oder unserem Factoring-Partner.

Ob das für Ihre Praxis passt, klären wir in der Produktvorstellung.

Häufige Fragen

Wann verjährt eine Zahnarztrechnung?

In der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde. Eine Privatrechnung, die 2023 zugestellt wurde, verjährt damit in der Regel zum 31.12.2026. Fällig wird sie in der Regel erst mit einer Rechnung, die den Anforderungen der GOZ entspricht. Lassen Sie Ihren Einzelfall von Ihrem Anwalt prüfen.

Hält eine Zahlungserinnerung die Verjährung einer Zahnarztrechnung auf?

Nein. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung hält die Verjährung in der Regel nicht auf. Anhalten lässt sich die Frist vor allem durch gerichtliche Schritte, zum Beispiel einen Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren oder eine Klage. Diese Schritte übernehmen Ihr Anwalt oder unser Factoring-Partner. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen, bevor Sie sich auf eine Frist verlassen.

Verjährt eine Privatrechnung beim Zahnarzt am Jahresende?

In der Regel ja. Die Frist endet mit dem Jahresende, drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde. Rechnungen, die 2023 zugestellt wurden, sind damit zum 31.12.2026 betroffen, Rechnungen aus 2024 in der Regel ein Jahr später. Danach kann der Patient die Zahlung in der Regel verweigern. Prüfen Sie jetzt Ihre Offene-Posten-Liste und lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Wie funktioniert die Verjährung bei einer GOZ-Rechnung?

Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde, und läuft dann drei Jahre. Fällig wird eine GOZ-Rechnung in der Regel erst, wenn sie den Anforderungen der GOZ entspricht und dem Zahlungspflichtigen zugegangen ist. Unvollständige Rechnungen und fehlende Zustellbelege machen den Fristbeginn unsicher. Lassen Sie solche Fälle von Ihrem Anwalt prüfen.

Reicht ein Mahnbescheid vor dem 31.12.2026, damit die Forderung nicht verjährt?

Ein Mahnbescheid, der die Forderung genau genug bezeichnet, hemmt die Verjährung in der Regel, ein zu ungenauer möglicherweise nicht. Nach der ZPO genügt in der Regel der Eingang des Antrags bei Gericht bis zum 31.12.2026, wenn der Mahnbescheid danach demnächst zugestellt wird. Ob das in Ihrem Fall gelingt, klärt Ihr Anwalt. Planen Sie deshalb genug Zeit vor den Feiertagen ein.

Quellen

Wie geht es jetzt weiter? Ziehen Sie noch diese Woche die Liste der offenen Privatrechnungen aus 2023 und klären Sie die Fälle mit Ihrem Anwalt, bevor die Feiertage beginnen. Wenn Ihrem Team dafür die Zeit fehlt, zeigen wir Ihnen in der Produktvorstellung, wie die externe ZMV von Roger in Ihrem PVS mitarbeitet.

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Entlasten Sie Ihre Abrechnung vor dem Jahresende

In der Produktvorstellung zeigen wir Ihnen, wie die externe ZMV von Roger direkt in Ihrem PVS arbeitet und wo sie Ihr Team im Dezember entlasten kann.

Sandra Lienhardt

Praxisberaterin

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