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Jahresendspurt in der Abrechnung: vier Aufgaben, die Zahnarztpraxen bis Januar erledigen sollten

Festzuschuss 2027, Verjährung von Privatrechnungen, nicht abgerechnete Leistungen und die Quartalsabrechnung: die vier Aufgaben im Jahresendspurt der Abrechnung, mit Handlungslisten und Rollenverteilung.
3.11.2026
|
7
min.
Colin Kolmel
Colin Kolmel
Praxismanagerin und Zahnmedizinische Fachangestellte sitzen mit einem Tablet am Schreibtisch und planen den Jahresendspurt in der Abrechnung der Zahnarztpraxis

Der Jahresendspurt in der Abrechnung einer Zahnarztpraxis besteht aus vier Aufgaben: dem neuen Festzuschuss für Zahnersatz ab Januar 2027, der Verjährung von Privatrechnungen aus 2023, nicht abgerechneten Leistungen und der Quartalsabrechnung in der Urlaubszeit. Roger zeigt Ihnen, wie Ihre Praxis diese Aufgaben bis Januar abarbeitet.

Was gehört zum Jahresendspurt in der Abrechnung einer Zahnarztpraxis?

Die vier Themen im Überblick, mit je einem ausführlichen Artikel:

ThemaWas zähltWas Ihre Praxis tutMehr dazu
Festzuschuss ZahnersatzBewilligung durch die Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027Offene Heil- und Kostenpläne ziehen und früh einreichenFestzuschuss 2027
Privatrechnungen aus 2023Verjährung in der Regel zum 31.12.2026Offene-Posten-Liste erstellen, Zustelldaten prüfenPrivatrechnungen aus 2023
Nicht abgerechnete LeistungenWas nie erfasst wurde, kommt nicht in die AbrechnungTerminbuch und Leistungserfassung abgleichenBudgetdeckel 2027
QuartalsabrechnungEinreichungstermin Ihrer KZV nach dem JahreswechselTermin notieren, Vertretung festlegenAbrechnungsfehler vermeiden

Was müssen Praxen beim Festzuschuss bis Jahresende erledigen?

Ab 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte: von 60 auf 50 %, von 70 auf 60 % und von 75 auf 65 %. So regelt es das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Zuschuss sinkt um 10 % des festgesetzten Betrags für die jeweilige Regelversorgung, bei gleichem Befund und gleichen Kosten steigt der Eigenanteil der Patienten um diesen Betrag. Für Härtefälle steigt der zusätzliche Betrag von 40 auf 50 %, die Regelversorgung bleibt damit vollständig abgedeckt, höchstens bis zu den tatsächlichen Kosten.

Was zählt: Entscheidend ist die Bewilligung durch die Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027 (§ 55 Abs. 6 SGB V in der Fassung ab 2027). Der Zahnersatz muss in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert werden. Ändern sich Befund oder geplante Versorgung, verlangt der Bundesmantelvertrag einen neuen Heil- und Kostenplan als Änderungsantrag zur Neufestsetzung der Festzuschüsse. Die Kürzung betrifft den Zuschuss der Krankenkasse, nicht die Abrechnung des Zahnersatzes nach BEMA und GOZ. Den höheren Eigenanteil tragen die Patienten.

Was Praxen jetzt tun:

  • alle offenen Heil- und Kostenpläne mit Zahnersatz aus dem PVS ziehen und Patienten mit offenem Plan sachlich informieren
  • Pläne, die begutachtet werden könnten, bis etwa 19. November einreichen: Läuft das Gutachterverfahren nach dem Bundesmantelvertrag, muss die Krankenkasse innerhalb von 6 Wochen ab Antragseingang entscheiden (§ 13 Abs. 3a SGB V)
  • alle anderen Pläne möglichst bis Anfang Dezember einreichen: Ohne Gutachten entscheidet die Krankenkasse zügig, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang (§ 13 Abs. 3a SGB V)
  • die Eingliederungen innerhalb der 6 Monate planen

Teilt die Krankenkasse rechtzeitig Gründe mit, kann sie diese Fristen überschreiten. Die Fristen-Rechnung Schritt für Schritt steht im Artikel Festzuschuss 2027: Welche Fristen Zahnarztpraxen bei offenen HKP jetzt beachten müssen.

Für den Bonus müssen Erwachsene in den Jahren vor der Behandlung in der Regel lückenlos wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr zur Kontrolle gewesen sein, für die erste Bonusstufe fünf, für die zweite zehn Jahre (§ 55 Abs. 1 SGB V), nachgewiesen meist mit dem Bonusheft. Wie Ihre Praxis Patienten ohne Kontrolle in diesem Jahr per Recall erreicht, zeigt der Artikel Kontrolluntersuchung vor Jahresende: Warum Praxen jetzt ihren Recall prüfen sollten. Offene Pläne bleiben im HKP Manager sichtbar, wie Sie sie systematisch nachfassen, beschreibt ein eigener Beitrag.

Welche Privatrechnungen aus 2023 verjähren zum Jahresende?

Privatrechnungen, die 2023 zugestellt wurden, verjähren in der Regel zum 31.12.2026. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Fällig wird das Honorar in der Regel erst mit einer Rechnung, die den formalen Anforderungen der GOZ entspricht (§ 10 GOZ).

Wichtig: Eine Zahlungserinnerung oder einfache Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie vor allem durch gerichtliche Schritte, etwa einen Mahnbescheid oder eine Klage (§ 204 BGB). Beim Mahnbescheid genügt in der Regel der Eingang des Antrags bei Gericht, wenn er danach demnächst zugestellt wird (§ 167 ZPO). Erkennt der Patient die Forderung an, etwa durch eine Abschlagszahlung, beginnt die Verjährung neu (§ 212 BGB). Bei Rechnungen, die unser Factoring-Partner angekauft hat, liegt das Mahnwesen beim Partner. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Was Praxen jetzt tun:

  • Offene-Posten-Liste der Privatrechnungen aus 2023 erstellen
  • Zustelldaten prüfen
  • rechtzeitig entscheiden, welche Forderungen gerichtlich gesichert werden

Welche Fälle wann zu prüfen sind, erklärt der Artikel Privatrechnungen aus 2023: Was Zahnarztpraxen vor der Verjährung am 31.12.2026 prüfen sollten.

Wie finden Sie erbrachte, aber nicht abgerechnete Leistungen?

Gleichen Sie Terminbuch und Leistungserfassung der letzten Monate mit den gestellten Rechnungen ab. Was nicht abgerechnet ist, wird nicht bezahlt. Wer eine Privatrechnung erst Jahre nach der Behandlung stellt, riskiert zudem, dass die Forderung verwirkt ist. Das setzt voraus, dass der Patient aus dem Verhalten der Praxis schließen durfte, die Rechnung komme nicht mehr.

Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dürfen die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz in jedem Kalenderjahr höchstens um die veröffentlichte Veränderungsrate steigen, mit Ausnahmen etwa für die Individualprophylaxe (§ 85 Abs. 2d SGB V). Die Gesamtvergütungen ohne Zahnersatz sind grundsätzlich an dieselbe Rate gebunden (§ 85 Abs. 3 SGB V). Was das für Ihre Abrechnung bedeutet, erklärt der Artikel Budgetdeckel 2027: Warum jetzt jede nicht abgerechnete Leistung zählt.

Was Praxen jetzt tun:

  • Terminbuch und Leistungserfassung der letzten Monate abgleichen
  • offene Behandlungsfälle abschließen
  • Privatrechnungen zeitnah stellen
  • die Tageskontrolle bis Jahresende verbindlich einplanen

Wann ist die Abrechnung des vierten Quartals fällig?

Die Abgabe folgt nach dem Jahreswechsel, den genauen Termin legt jede KZV in ihrem Einreichungskalender fest. Bei der KZV Bayerns und der KZV Nordrhein ist der Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung in der Regel der fünfte Tag des Folgemonats, für das vierte Quartal also Anfang Januar. Ist Ihr Abrechnungsteam zwischen Weihnachten und Neujahr im Urlaub, planen Sie jetzt, damit im Januar kein Rückstand entsteht.

Was Praxen jetzt tun:

  • den Einreichungstermin der eigenen KZV notieren
  • die Vertretung für die Abrechnung festlegen
  • die Abrechnung bis zum letzten Arbeitstag vor den Feiertagen vorbereiten

Wer macht was in der Praxis bis Januar?

RolleAufgaben bis Januar
InhaberPrioritäten setzen, Vertretung entscheiden, Patientengespräche zum Eigenanteil
Abrechnung (ZMV)Listen ziehen, Pläne einreichen, offene Posten prüfen, abrechnen
EmpfangPatienten mit offenem Plan informieren, Termine für Eingliederungen vergeben

Was tun, wenn dem Team die Zeit fehlt?

Eine externe ZMV kann das eigene Team verstärken. Sie arbeitet direkt in Ihrem PVS, sofern Roger es unterstützt, übernimmt zum Beispiel Planabrechnung, Tageskontrolle und Quartalsabrechnung und dokumentiert jeden Arbeitsschritt in einem Tagesprotokoll, das Sie einsehen können. Die externe Abrechnung durch eine ZMV ist nur zusammen mit der Roger-Software buchbar.

In der Produktvorstellung zeigen wir Ihnen, wie Software und externe ZMV offene Pläne, Rechnungen und die Quartalsabrechnung in Ihrer Praxis sichtbar machen.

Häufige Fragen

Gilt der alte Festzuschuss, wenn die Behandlung 2027 stattfindet?

Ja, wenn die Krankenkasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat und der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung eingegliedert wird. Ändern sich Befund oder geplante Versorgung, braucht die Krankenkasse einen neuen Heil- und Kostenplan zur Neufestsetzung. Klären Sie solche Fälle mit der Krankenkasse, bevor Sie den alten Satz zusagen.

Hält eine Mahnung die Verjährung auf?

Nein. Eine Zahlungserinnerung oder einfache Mahnung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie vor allem durch gerichtliche Schritte, etwa einen Mahnbescheid oder eine Klage. Diese Schritte übernehmen Ihr Anwalt oder unser Factoring-Partner. Privatrechnungen, die 2023 zugestellt wurden, verjähren in der Regel zum 31.12.2026. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Welche Fristen gelten in der Zahnarztpraxis zum Jahresende?

Für den bisherigen Festzuschuss zählt die Bewilligung durch die Krankenkasse vor dem 1. Januar 2027. Privatrechnungen, die 2023 zugestellt wurden, verjähren in der Regel zum 31.12.2026. Den Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung legt jede KZV selbst fest. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Wann ist die Quartalsabrechnung für das vierte Quartal fällig?

Die Abgabe folgt nach dem Jahreswechsel, den genauen Termin legt jede KZV in ihrem Einreichungskalender fest. Bei der KZV Bayerns und der KZV Nordrhein ist es in der Regel Anfang Januar. Notieren Sie den Termin jetzt und klären Sie, wer die Abrechnung zwischen Weihnachten und Neujahr vorbereitet.

Quellen

Abgerufen am 23.10.2026.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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Sandra Lienhardt

Praxisberaterin

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