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Terminerinnerung per WhatsApp in der Zahnarztpraxis: Darf die Praxis WhatsApp nutzen?

Darf eine Zahnarztpraxis WhatsApp für die Terminbestätigung nutzen? Drei Wege im Vergleich, Checkliste, was in eine Nachricht gehört und die offizielle Alternative TI-Messenger.
7.10.2024
|
9
min.
Bild der Roger Autorin Ariane Schmidt
Colin Kolmel
WhatsApp-Benachrichtigung zur Terminerinnerung für Zahnarzttermin

Eine Zahnarztpraxis kann WhatsApp für die Terminbestätigung nutzen, aber nicht privat auf dem Praxishandy: Tragfähig wird es erst über eine Business-Anbindung mit Auftragsverarbeitungsvertrag, dokumentierter Einwilligung und festen Inhaltsregeln. Wer das nicht leisten will, hat mit dem TI-Messenger eine offizielle Alternative, und wie Roger die Anbindung umsetzt, steht unten.

Dieser Artikel ist eine Entscheidungshilfe und keine Rechtsberatung. Er zeigt drei Wege, eine Checkliste und die Frage, was in eine Nachricht gehört und was nicht. Das gilt für jede Arztpraxis, auch wenn wir die Zahnarztpraxis im Blick haben. Bei offenen Punkten klären Sie die Antwort mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Darf meine Zahnarztpraxis WhatsApp für die Terminbestätigung nutzen?

Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Erstens kommt es auf den Weg an, über den Sie WhatsApp nutzen. Zweitens ist der Kanal nicht die ganze Frage, denn Einwilligung und Inhalt der Nachricht zählen genauso. Name, Telefonnummer und die Information, dass jemand bei Ihnen Patient ist, behandeln Praxen besonders sorgfältig. Die DSGVO stellt Gesundheitsdaten unter besonderen Schutz, und die Praxis ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Trotzdem fragen Praxen danach, und der Grund liegt im Praxistag. Immer mehr Patienten schreiben ihrem Zahnarzt per WhatsApp, weil sie dort ohnehin sind. Vergessene Termine lassen den Stuhl leer, und das Telefon klingelt zur falschen Zeit. Als Branchenwert gelten bis zu 98 % Öffnungsrate bei WhatsApp gegenüber rund 20 % bei E-Mail. Eine SMS über das PVS kostet 30 bis 50 Cent pro SMS, eine WhatsApp-Nachricht über Roger rund 10 Cent pro Nachricht. Kanäle und Zeitpunkte im Überblick finden Sie im Artikel Terminbestätigung in der Praxis: Kanäle, Zeitpunkte und Bestätigung.

Fachpresse und Aufsichtsbehörden raten vom privaten WhatsApp ab. Für einen der drei Wege unten ist das richtig, für die anderen beiden kommt es auf die Bedingungen an.

Warum ist WhatsApp auf dem privaten Praxishandy ein Problem?

Die Datenschutzkonferenz, das Gremium der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern, hat im April 2021 ein Papier zu Messenger-Diensten im Krankenhaus veröffentlicht (Stellungnahme der Datenschutzkonferenz). Es betrachtet die Kommunikation mit Patienten ausdrücklich nicht und gilt nicht unmittelbar für Praxen. Es sagt aber selbst, dass seine Vorgaben als Orientierung für den niedergelassenen Bereich dienen. Daraus lassen sich vier Gründe ablesen:

  • Das Gerät: Die Vorgaben setzen dienstliche Endgeräte voraus. Das private Handy eines Mitarbeiters ist nicht wie das PVS gesichert, und mit dem Mitarbeiter geht beim Ausscheiden auch der Verlauf.
  • Das Adressbuch: Meta beschreibt in seiner Datenschutzrichtlinie den Kontaktabgleich, bei dem Nutzer Kontakte aus dem Adressbuch ihres Geräts hochladen können. Die Datenschutzkonferenz verlangt für Messenger im Gesundheitsbereich einen eigenen Kontaktspeicher, getrennt vom Adressbuch des Geräts. Patientennamen und Nummern gehören nicht in ein privates Adressbuch.
  • Die Metadaten: Meta schreibt, dass Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Dieselbe Richtlinie nennt aber auch Nutzungs- und Verbindungsdaten, etwa wann Nachrichten gesendet und empfangen werden. Die Datenschutzkonferenz verlangt, dass solche Verbindungsdaten nicht vom Betreiber des Dienstes für andere Zwecke genutzt werden.
  • Die Dokumentation: Was für die Behandlung relevant ist, muss in der Patientenakte nachvollziehbar sein, nicht nur in einem Chatverlauf auf einem Handy.

Dasselbe gilt für interne Gruppen, in denen Patientendetails kursieren. Wer im Team über Patienten per WhatsApp schreibt, hat dasselbe Problem wie bei der Terminbestätigung, nur mit mehr Inhalt.

Welche drei Wege gibt es: WhatsApp privat, Business App oder Business-Anbindung?

Die drei Wege unterscheiden sich darin, wo die Daten laufen und was die Praxis selbst leisten muss. Die Einschätzung ist unsere Orientierung, keine Rechtsauskunft.

WegWas dahinter stecktWo die Daten laufenWas die Praxis selbst tun mussEinschätzung
Privates WhatsApp auf dem PraxishandyDas normale WhatsApp, oft auf dem Handy eines MitarbeitersAuf dem Telefon und bei WhatsAppAlles: Gerät, Einwilligung, Regeln. Einen Vertrag mit einem Dienstleister gibt es nichtNicht tragfähig
WhatsApp Business App auf einem PraxishandyMeta beschreibt sie als App für kleine Unternehmen, mit der man Kunden einzeln schreibtAuf dem Praxistelefon und bei WhatsAppGerät absichern, Kontakte klären, Einwilligung und Inhaltsregeln festlegenDieselben Grundprobleme wie beim privaten WhatsApp, solange Chats und Kontakte auf einem Telefon der Praxis liegen
Business-Anbindung (WhatsApp Business API) über einen DienstleisterMeta beschreibt sie als Schnittstelle für Unternehmen mit Zugang über Partner und Anbindung an Systeme im Hintergrund, Terminhinweise nennt Meta als AnwendungsfallBeim Dienstleister, der im Auftrag der Praxis verarbeitet, und bei WhatsApp als ÜbertragungswegAuftragsverarbeitungsvertrag, Einwilligung, Information der Patienten, Inhaltsregeln, Antworten am RechnerDer Weg, auf dem eine datenschutzkonforme Nutzung überhaupt möglich ist, wenn Vertrag, Einwilligung und Inhalte stimmen

Was die Business App oder eine Business-Anbindung technisch mit Kontakten macht, lässt sich auf den frei zugänglichen Seiten von Meta nicht eindeutig nachlesen. Wir behaupten dazu deshalb nichts, sondern empfehlen eine Frage an jeden Anbieter: Wo liegen die Kontaktdaten der Patienten, im Adressbuch eines Telefons oder in einem getrennten Speicher? Auch Meta weist darauf hin, dass Unternehmen Dienstleister einschalten können, auch Meta selbst, und dass Patienten sich in der Datenschutzerklärung des Unternehmens informieren sollen. Die Verarbeitungsbedingungen von Meta sehen zudem vor, dass Unterauftragsverarbeiter in anderen Ländern sitzen können, unter anderem in den USA. Das gehört auf Ihre Frageliste.

Was braucht die Praxis für eine datenschutzkonforme Nutzung?

Sechs Punkte gehören auf die Checkliste, jeder mit einem Satz dazu, warum:

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag: Verlangen Sie ihn schriftlich vom Dienstleister, denn er verarbeitet Patientendaten in Ihrem Auftrag.
  2. Dokumentierte Einwilligung: Die Praxis darf diesen Patienten über diesen Kanal kontaktieren, und er kann das jederzeit zurücknehmen. Halten Sie beides fest. Ein Muster für die Einwilligungserklärung hilft beim Start.
  3. Information des Patienten: Sagen Sie ihm, welcher Dienstleister beteiligt ist. Meta empfiehlt Nutzern selbst, dort nachzulesen.
  4. Feste Regeln für den Inhalt: Was geschrieben wird, entscheidet nicht jeder Mitarbeiter für sich. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  5. Klare Zuständigkeit für Antworten: Wer antwortet und wo? Am Praxisrechner, nicht auf einem privaten Handy.
  6. Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten: Er kennt Ihre Praxis und prüft, ob weitere Schritte nötig sind. Allgemeine Grundlagen finden Sie im Artikel Datenschutz in der Zahnarztpraxis in 5 Schritten.

Was darf in eine WhatsApp-Terminbestätigung und was nicht?

Eine einfache Faustregel: Was ein Mitleser auf einem fremden Bildschirm ohne Schaden lesen dürfte, kann in die Nachricht. Alles mit Gesundheitsbezug bleibt draußen. Das ist eine vernünftige Grenze für den Alltag, keine Rechtsregel.

Gut geeignetBesser nicht per WhatsApp
Terminbestätigung mit Datum und UhrzeitBefunde und Diagnosen
TerminverschiebungRöntgenbilder und Fotos aus der Behandlung
Hinweis auf einen fälligen RecallKostenplan-Details mit Gesundheitsbezug
Buchungslink für einen neuen TerminMedikamentenangaben
Rückfrage zur UhrzeitDie Behandlungsart im Klartext

Zwei Beispieltexte zur Illustration, frei erfunden und bewusst ohne Namen und Behandlungsangaben. Die Felder in eckigen Klammern füllt Ihr System aus.

Beispiel 1, Terminbestätigung: „Guten Tag, Ihr Termin in der Praxis [Praxisname] ist am [Datum] um [Uhrzeit]. Bitte antworten Sie mit Ja, wenn der Termin passt. Wenn nicht, schreiben Sie uns hier Ihren Wunschtermin.“

Beispiel 2, Hinweis auf einen freien Termin: „Guten Tag, in der Praxis [Praxisname] ist ein Termin für Sie frei. Hier können Sie ihn buchen: [Buchungslink]. Bei Fragen zur Uhrzeit antworten Sie einfach auf diese Nachricht.“

Gibt es eine offizielle Alternative zu WhatsApp?

Ja, den TI-Messenger, kurz TI-M. Die Zahnärztlichen Mitteilungen beschreiben ihn in einem Beitrag aus dem Oktober 2025 so: Die Nutzung ist freiwillig. Seit Juli 2025 können Versicherte über die App ihrer Krankenkasse Chat-Anfragen an Zahnarztpraxen senden, sofern die Praxis die Kontaktaufnahme erlaubt. Die Anbieter müssen ein Zulassungsverfahren bei der gematik durchlaufen, die Nachrichten werden verschlüsselt übertragen. TI-M ersetzt den Kommunikationsdienst KIM nicht, sondern ergänzt ihn.

Ehrlich gehört dazu: Laut demselben Beitrag nutzen bisher nur wenige Praxen den Dienst, er ist noch nicht in die Praxissoftware eingebunden, und überzeugende Anwendungsfälle fehlen noch. Ob TI-M Terminbestätigungen künftig gut abdeckt, ist offen, und wir behaupten dazu nichts. Eine einfache Regel: Wollen Sie, dass Patienten Ihnen von sich aus über einen offiziellen Weg schreiben, schauen Sie sich TI-M an. Wollen Sie Termine aus dem PVS bestätigen und Patienten dort erreichen, wo sie ohnehin schreiben, ist die Business-Anbindung der Weg. Beides schließt sich nicht aus.

Wie macht Roger die Terminbestätigung per WhatsApp nutzbar?

Roger nutzt für die Terminbestätigung die WhatsApp Business API, also den dritten Weg. Die Nachricht kommt mit Praxisname, Praxisnummer und Logo, nicht von einem privaten Handy. Roger liest die Termine aus Ihrem PVS, und Patienten bestätigen direkt per WhatsApp. Antworten landen bei der Praxis, in einem gemeinsamen Postfach am Rechner. Ihr Praxisteam antwortet selbst, einen Autoresponder gibt es nicht.

Zu Ihrer Checkliste: Die WhatsApp-Nachrichten über Roger sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Roger ist in Deutschland gehostet und speichert die Daten auf Servern in Deutschland. Roger unterstützt die Praxis bei der Einholung von Patienteneinwilligungen. Den Auftragsverarbeitungsvertrag verlangen Sie schriftlich, wie bei jedem Dienstleister.

Zum Maßstab: Eine Praxis schilderte 60 Patienten am Tag und etwa 1 Stunde am Tag für telefonische Terminbestätigungen. Das ist ein Bericht aus Praxisgesprächen und kein Durchschnitt. Mehr dazu auf den Seiten Patientenkommunikation per WhatsApp mit Roger und Recall und Terminbestätigung im Detail. Rogers Investment finden Sie unter Rogers Preise im Überblick.

Häufige Fragen

Gibt es eine Praxissoftware, die Terminerinnerungen per WhatsApp verschickt?

Ja, Roger verschickt die Terminbestätigung über die WhatsApp Business API und liest die Termine aus Ihrem PVS. Ob Ihr PVS das selbst anbietet, fragen Sie am besten Ihren Hersteller. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob Auftragsverarbeitungsvertrag und Einwilligung des Patienten geklärt sind.

Dürfen wir Patienten per WhatsApp an Termine erinnern? Ist das DSGVO-konform?

Das hängt vom Weg ab. Über das private Praxishandy trägt es nicht, über eine Business-Anbindung ist es möglich, wenn Auftragsverarbeitungsvertrag, dokumentierte Einwilligung und Regeln für den Nachrichteninhalt stimmen. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung: Klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Was ist das beste Tool für WhatsApp Terminerinnerungen?

Ein bestes Tool für alle Praxen gibt es nicht, aber Kriterien, an denen Sie jedes Angebot messen. Es braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Anbindung an Ihr PVS, ein Postfach am Praxisrechner statt auf dem Handy und eine klare Auskunft, wo die Daten gespeichert werden. Fragen Sie außerdem, wie der Anbieter die Einwilligung der Patienten unterstützt und welchen Preis jede Nachricht hat.

Wie kann ich einfach WhatsApp in meiner Zahnarztpraxis nutzen?

Am einfachsten in vier Schritten: einen Anbieter mit Business-Anbindung und Auftragsverarbeitungsvertrag wählen, die Einwilligung der Patienten einholen, Regeln für den Nachrichteninhalt festlegen und die Antworten am Praxisrechner bearbeiten. Starten Sie mit der Terminbestätigung, denn sie kommt ohne Befunde aus. Wer erst alle Voraussetzungen im Überblick sehen will, findet den WhatsApp-Leitfaden als PDF.

Brauche ich die Einwilligung des Patienten für WhatsApp?

Für diesen Kanal sollte die Praxis eine dokumentierte Einwilligung einholen. In einfachen Worten: Die Praxis darf diesen Patienten über diesen Kanal kontaktieren, und er kann das jederzeit zurücknehmen. Ein Muster für die Einwilligungserklärung hilft beim Aufsetzen.

Darf das Praxisteam WhatsApp auf dem privaten Handy nutzen?

Besser nicht, denn Kontakte, Verläufe und Bilder liegen dann auf einem Gerät, das die Praxis nicht kontrolliert. Die Datenschutzkonferenz setzt in ihrem Messenger-Papier dienstliche Geräte voraus und nimmt private Geräte von ihren Anforderungen aus. Das Papier richtet sich an Krankenhäuser und dient niedergelassenen Praxen als Orientierung.

Was darf ich Patienten per WhatsApp nicht schicken?

Keine Befunde, Diagnosen, Röntgenbilder, Medikamentenangaben und keine Kostenplan-Details mit Gesundheitsbezug, und auch keine Behandlungsart im Klartext. Terminbestätigung, Terminverschiebung, Buchungslink und Rückfrage zur Uhrzeit sind dagegen gut geeignet. Das ist eine Faustregel für den Alltag und keine Rechtsregel.

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Gibt es eine Praxissoftware, die Terminerinnerungen per WhatsApp verschickt?

Ja, Roger verschickt die Terminbestätigung über die WhatsApp Business API und liest die Termine aus Ihrem PVS. Ob Ihr PVS das selbst anbietet, fragen Sie am besten Ihren Hersteller. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob Auftragsverarbeitungsvertrag und Einwilligung des Patienten geklärt sind.

Dürfen wir Patienten per WhatsApp an Termine erinnern? Ist das DSGVO-konform?

Das hängt vom Weg ab. Über das private Praxishandy trägt es nicht, über eine Business-Anbindung ist es möglich, wenn Auftragsverarbeitungsvertrag, dokumentierte Einwilligung und Regeln für den Nachrichteninhalt stimmen. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung: Klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Was ist das beste Tool für WhatsApp Terminerinnerungen?

Ein bestes Tool für alle Praxen gibt es nicht, aber Kriterien, an denen Sie jedes Angebot messen. Es braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Anbindung an Ihr PVS, ein Postfach am Praxisrechner statt auf dem Handy und eine klare Auskunft, wo die Daten gespeichert werden. Fragen Sie außerdem, wie der Anbieter die Einwilligung der Patienten unterstützt und welchen Preis jede Nachricht hat.

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Sandra Lienhardt

Praxisberaterin

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