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Zahnarzt-Abrechnung für Privat- und Kassenpatientinnen und Kassenpatienten: Unterschiede, Fehler, Lösungen

Erfahren Sie im Blogpost, wie Sie die Zahnarzt-Abrechnung für Kassen- und Privatpatientinnen und Privatpatienten effizient organisieren, typische Fehler vermeiden und Ihr Team entlasten.
12.6.2025
|
6
min.
Bild der Roger Autorin Ariane Schmidt
Colin Kolmel
ZMV in Zahnarztpraxis vor Patientin und Kollegin beim Beratungsgespräch.

Ob Kassen- oder Privatpatient: Eine fehlerfreie Abrechnung ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis. Trotzdem kostet sie im Alltag oft Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall auch Geld.

Gerade an der Rezeption und in der Verwaltung steigt der Druck. Die Abrechnung mit der Krankenkasse folgt strengen Vorgaben. Bei Privatpatientinnen und Privatpatienten sind Dokumentation, GOZ-Positionen und Fristen oft noch komplexer.

Wir von Roger erleben in Gesprächen mit Zahnärztinnen und Zahnärzte, KFOs und Praxismanagerinnen und Praxismanager immer wieder: Die Abrechnung ist ein zentrales Thema, aber voller Unsicherheiten. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Klarheit schaffen, typische Fehler vermeiden und mit strukturierten Prozessen sicherer abrechnen.

Dabei beleuchten wir die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatabrechnung und geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Ihre Zahnarzt-Abrechnung optimieren.

Privat oder Kasse, wo liegt der Unterschied?

In der Zahnarztpraxis ist die Abrechnung für Kassen- und Privatpatientinnen und Privatpatienten unterschiedlich geregelt. Kassenleistungen werden nach dem BEMA abgerechnet, Privatleistungen nach der GOZ. Doch in der Praxis ist die Trennung nicht immer so eindeutig.

Bei Kassenpatientinnen und Kassenpatienten gilt grundsätzlich der BEMA, also ein fester Katalog für medizinisch notwendige Leistungen wie 01-Recall, Zahnsteinentfernung oder einfache Füllungen. Diese Leistungen rechnet die Zahnarztpraxis direkt mit der Krankenkasse ab.

Gleichzeitig erhalten viele gesetzlich Versicherte auch zusätzliche Leistungen, die nicht von der Kasse übernommen werden, zum Beispiel PZR oder hochwertige Kompositfüllungen. Diese werden ebenfalls privat, aber nach GOZ abgerechnet.

Bei Privatpatientinnen und Privatpatienten läuft die komplette Abrechnung nach der GOZ, inklusive Honorarberechnung mit Multiplikator. Der Unterschied liegt also nicht nur im Versichertenstatus, sondern auch in der Art der Leistung.

Für eine fehlerfreie Abrechnung ist es entscheidend, klar zu unterscheiden, welche Leistung zu welchem Abrechnungssystem gehört und wie sie dokumentiert wird.

Weitere Details zu den offiziellen Gebührenverzeichnissen finden Sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Zahnarzt-Abrechnung bei Kassenpatientinnen und Kassenpatienten, was zählt

Die Abrechnung beim Zahnarzt für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten folgt den Vorgaben des BEMA. Dieser Leistungskatalog enthält alle abrechnungsfähigen Behandlungen, von der 01-Recall-Untersuchung über die Zahnsteinentfernung bis zur Wurzelbehandlung.

Jede Leistung ist exakt beschrieben, hat eine Ziffer und einen festen Punktwert. Es gibt keinen Spielraum bei der Interpretation. Nur vollständig erbrachte und korrekt dokumentierte Leistungen dürfen abgerechnet werden.

Im Alltag erfassen ZFA die Leistungen direkt nach der Behandlung. Diese Informationen bilden die Grundlage für die spätere Abrechnung.

Die ZMV übernimmt dann die eigentliche Abrechnung. Sie prüft die Einträge, ergänzt nötige Angaben und erstellt die Kassenabrechnung für die KZV, fristgerecht und formal korrekt.

Die Zahnarzt-Abrechnung für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten verlangt also Teamarbeit: Nur wenn ZFA und ZMV gut zusammenarbeiten, läuft der Prozess reibungslos.

Ergänzend zur Kassenabrechnung fallen bei vielen GKV-Patientinnen und Patienten auch Privatleistungen an, etwa eine PZR oder eine hochwertige Kunststofffüllung. Diese werden zusätzlich nach GOZ abgerechnet und müssen separat dokumentiert werden.

Zahnarzt-Abrechnung für Privatpatientinnen und Privatpatienten einfach erklärt

Die Abrechnung beim Zahnarzt für Privatpatientinnen und Privatpatienten erfolgt ausschließlich nach der GOZ. Diese enthält über 200 Positionen, von der einfachen Beratung bis zu komplexen prothetischen Leistungen.

Im Unterschied zum BEMA bietet die GOZ deutlich mehr Spielraum. Zahnarztpraxen können das Honorar über den sogenannten Steigerungssatz anpassen, je nach Aufwand, Schwierigkeit und Zeit. Für Leistungen wie eine aufwendige PZR, eine Versorgung mit Veneers oder ein Inlay aus Keramik ist das gängige Praxis.

Damit die Zahnarzt-Abrechnung für Privatpatientinnen und Privatpatienten rechtssicher bleibt, braucht es eine korrekte Leistungsbeschreibung, transparente Honorarberechnung und die schriftliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten bei Wunschleistungen.

Oft übernimmt die ZMV die Erstellung der Privatliquidation, auf Basis der im Behandlungszimmer dokumentierten GOZ-Leistungen. Wichtig ist auch die Fristeneinhaltung, damit es bei der Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen nicht zu Verzögerungen kommt.

Eine umfassende Übersicht zur GOZ bietet die Bundeszahnärztekammer auf ihrer Website.

Typische Fehler bei der Abrechnung vermeiden

In vielen Zahnarztpraxen führt Zeitdruck zu vermeidbaren Abrechnungsfehlern, besonders wenn Abläufe und Zuständigkeiten unklar sind. Solche Fehler können Honorarverluste verursachen, sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatientinnen und Privatpatienten.

Fehler bei Kassenpatientinnen und Kassenpatienten: Ein häufiges Problem ist die unvollständige Dokumentation. Beispiel: Eine Praxis dokumentiert eine Zahnsteinentfernung (BEMA-Nr. 1040), vergisst aber, die Diagnose (z. B. Parodontitis, ICD-10-Code K05.3) korrekt zu kodieren. Die KZV lehnt die Abrechnung ab, da die Vorgaben nicht erfüllt sind. Ergebnis: Ein Honorarverlust von ca. 25 € pro Behandlung. Bei 50 Behandlungen pro Quartal summiert sich der Verlust auf 1.250 €.

Fehler bei Privatpatientinnen und Privatpatienten: Häufig fehlen Angaben zur GOZ-Leistung oder Honorarbegründung. Beispiel: Eine Praxis rechnet eine Professionelle Zahnreinigung (GOZ-Nr. 1040, Basiswert 20 €) mit einem Steigerungssatz von 2,3 (46 €) ab, ohne den erhöhten Zeitaufwand (z. B. starke Verfärbungen) zu dokumentieren. Die private Krankenversicherung stuft die Rechnung auf den Standardsatz (1,0, 20 €) zurück, wodurch die Praxis 26 € pro Behandlung verliert. Bei 20 PZR pro Monat sind das 520 € Verlust.

Lösung: Klare Prozesse verhindern solche Fehler. Die ZFA sollte Leistungen direkt nach der Behandlung vollständig dokumentieren, inklusive Diagnose (für BEMA) oder Begründung für den Steigerungssatz (für GOZ). Die ZMV prüft und erstellt die Abrechnung fristgerecht. Eine regelmäßige Schulung des Teams zu BEMA- und GOZ-Vorgaben minimiert Risiken.

Detaillierte Informationen zum Ablauf bei Zahnersatz, von der Antragstellung bis zur Abrechnung, finden Sie auf der Website der KZBV.

Weniger Aufwand mit digitalen Prozessen

Die Abrechnung gehört zu den aufwendigsten Aufgaben im Praxisalltag, egal ob es um die Zahnarzt-Abrechnung für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten oder Privatpatientinnen und Privatpatienten geht. Jede Ungenauigkeit kann zu Rückfragen führen, jede Verzögerung kostet Zeit und im Zweifel auch Geld.

Damit Ihre Zahnarztpraxis entlastet wird, übernehmen wir von Roger die Abrechnung für Sie, zuverlässig und rechtssicher. Unser erfahrenes ZMV-Team kümmert sich um die vollständige Abrechnung nach BEMA und GOZ.

Auf Basis Ihrer Dokumentation arbeiten unsere Abrechnungsexpertinnen und Abrechnungsexperten direkt in Ihrem Praxissystem. Sie kennen die Anforderungen der KZV und der privaten Krankenversicherungen und sorgen dafür, dass Ihre Leistungen korrekt und fristgerecht abgerechnet werden.

So vermeiden Sie Fehler, sparen wertvolle Zeit im Team und sichern sich den vollen Ertrag für Ihre Arbeit.

Fazit: Abrechnung sicher, effizient und ohne Stress

Ob BEMA oder GOZ, eine saubere Abrechnung ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg in Ihrer Zahnarztpraxis. Je klarer die Abläufe, desto weniger Rückfragen, Verzögerungen oder Honorarverluste.

Wir von Roger wissen, wie komplex die Abrechnung beim Zahnarzt sein kann, gerade bei der Kombination aus Kassen- und Privatleistungen. Unser erfahrenes ZMV-Team sorgt dafür, dass alles korrekt, vollständig und fristgerecht erledigt wird.

So gewinnen Sie Zeit für das Wesentliche: zufriedene Patientinnen und Patienten und ein motiviertes Team.

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Wie funktioniert die Zahnarzt-Abrechnung für Kassen- und Privatpatientinnen und Privatpatienten?

Privatpatientinnen und Privatpatienten werden nach GOZ abgerechnet, Kassenpatientinnen und Kassenpatienten nach BEMA. Beide Systeme unterscheiden sich in Honorar, Ziffern und Fristen. Viele Praxen rechnen beides parallel, das erhöht den Aufwand. Externe Abrechnung kann hier sinnvoll unterstützen.

Was ist bei der Zahnarzt-Abrechnung besonders wichtig?

Jede Leistung muss vollständig dokumentiert, korrekt verschlüsselt und fristgerecht übermittelt werden. Bei der GOZ ist zusätzlich eine Einwilligung bei Wunschleistungen erforderlich. Ein eingespieltes Team aus ZFA und ZMV sowie digitale Unterstützung machen den Unterschied.

Welche Fehler treten bei der Zahnarzt-Abrechnung häufig auf?

Oft fehlen Diagnosen, Honorarbegründungen oder Einwilligungen, besonders bei Privatleistungen. Auch veraltete Formulare oder falsche BEMA-Ziffern führen zu Rückfragen oder Kürzungen. Ein erfahrenes ZMV-Team schafft hier Entlastung und Sicherheit.

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Sandra Lienhardt

Praxisberaterin

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